Gehalt bei Nicht-Einsatz?
Hallo, ich habe seit einiger Zeit einen 450 Euro Job, zusätzlich zu meinem Hauptjob. In meinem Vertrag vom Nebenjob steht eine Stundenzahl von bis zu 45 Stunden im Monat. Allerdings keine Mindestanzahl von Stunden, weil ich immer nur nach Bedarf eingesetzt werde.
Jetzt ist es so, dass ich vergangenem Monat keine Einsatzzeit hatte, weil mich keiner gefragt hat und es deshalb aus meiner Sicht auch keinen Bedarf gab.
Nun möchte mir mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht auszahlen, da ich ja nicht gearbeitet habe.
Meine Frage ist, darf er das so einfach?! Ich meine, es ist ja nicht meine Schuld, dass sie mich anscheinend nicht brauchten und nicht nachgefragt haben, ob ich kommen kann.
Liebe Grüße und danke schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Was steht denn im Vertrag?
Steht da: Der Arbeitnehmer kann bis zu 45 Stunden pro Monat eingesetzt werden. Die Arbeitsstunden sind mit 10,- Euro pro Stunde zu vergüten.
Oder steht da: Der Arbeitnehmer erhält pro Monat eine Vergütung von 450,- Euro und kann nach Bedarf bis zu 45 Stunden eingesetzt werden.
"Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von 450,00 Euro pro Monat. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Die vom Arbeitgeber zu tragende Pauschalsteuer, Kranken- und Rentenversicherung wird von diesem mit der monatlichen Gehaltsabrechnung abgeführt. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt am 15. eines jeden Monats.
Die monatliche Arbeitszeit beträgt bis zu 45 Stunden (ohne Pausen). Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich nach den betrieblichen Belangen. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die erbrachten Arbeitsstunden zu führen und diese dem Arbeitgeber monatlich einzureichen (Teilnahme an der Zeiterfassung).
Und damit hätte ich dann ein Recht auf das Gehalt, auch ohne Arbeitszeit?! Oder sehe ich das falsch?
Natürlich darf er das. Für keine Arbeit bekommt man leider auch nichts.
Du sagst es doch selbst: im Vertrag steht eine Stundenzahl von bis zu 45h. Das ist die Obergrenze, und wenn du nichts arbeitest bekommst du auch nichts.
Da steht nichts von einem Direktionsrecht.
Da steht drin, dass der Arbeitnehmer (also ich) monatlich 450 Euro ausbezahlt bekommt und dafür bis zu 45 Stunden im Monat eingesetzt werden kann.
Da bräuchte man jetzt den Wortlaut aus dem av. Ich habe selbst einen minijob und weis schon wie sowas normalerweise abläuft
Habe jetzt beim oberen Kommentar den Wortlaut zitiert. Vielleicht hilft das ja weiter?!
Und meistens steht noch sowas im AV, dass der Einsatz dem Direktionsrecht des ag unterliegt. Schau mal ob da sowas steht. Solange kein fixes Gehalt von 450 Euro vereinbart wurde ist alles rechtens
Im Vertrag steht, dass ich 450 Euro pro Monat bekomme und ich bis zu 45 Stunden eingesetzt werden kann