Nebengewerbe: Gewinn bei Steuererklärung falsch angegeben. Selbst korrigieren lassen?
Trau mich kaum zu fragen.
Ich bin seit Jahren als Testkäuferin tätig. Mal mehr mal weniger. Bekomm Gutschriften von Agenturen. Habe brav den Gewerbeschein und irgendwann mal die Kleinunternehmerregelung benatragt
In den ersten Jahren hab ich immer brav eine excel-Tabelle Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt dazugelegt. Dann hab ich irgendwann angefangen es per Elster zu machen und hab jedes Jahr einfach nen Gewinn von 600 Euro veranschlagt ohne mich weiter zu kümmern. Ja fataler Fehler. Haut mich ! Bringt mich aber nicht weiter Es war jetzt so, dass ich ein netten Brief bekommen . Strafrechtliche überprüfung.dass das Kontrollradar höhere Einnahmen gemeldet hat, ich wurde verwarnt, solche Fehler in Zukunft zu meiden. Da gibt es um 2013 und 2014
Ich habe daraufhin kurz beim Amt angerufen.. die Dame war natürlich nicht so Amused. Ich hatte zu dem Zeitpunkt nichts mehr aufgehoben an belegen usw. Sie wies mich darauf hin was meine Pflichten sind. Ich hab gesagt ich lasse ihr Unterlagen zukommen.
Ich habe nun 3 Tage hier gesessen und kontoauszüge erfasst und mir von den Agenturen Listen schicken lassen Alle Ausgaben , Kilometer usw erfasst pro Auftrag Mein Plan ist nun die Anlage G der letzten 3 Jahren mit den richtigen Belegen einzureichen .. Ca pro Jahr 1000 Euro zu wenig angegeben.
Muss ich dann nur mit einem Nachbescheid rechnen oder mit richtigen Probleme ...
3 Antworten
Hier sind zwei verschiedene Dinge zu beachten.
- das materielle Steuerrecht
- das Strafrecht (Steuerhinterziehung)
Dass die Steuern entstanden sind, ist wohl unzweifelhaft. Die Tatsache, dass du die Besteuerungsgrundlagen nicht bzw. falsch erklärt hast, ändert daran ja nichts.
Was du nicht tun solltest, ist, darauf zu warten, was das Finanzamt tut. denn davon kriegst du 2. nicht weg bzw. provozierst es erst.
Was du tun solltest:
- Die Einkünfte zutreffend berechnen. Nicht schummeln dabei!
- Ein Schreiben an das Finanzamt verfassen und die Berichtigung nach § 153 (1) AO beantragen und aufführen, in welcher Form eine Berichtigung zu erfolgen hat. Die Berechnungen dazulegen und die notwendigen Belege bereithalten.
Dann ergeht ein Änderungsbescheid und du wirst eine Überweisung ausfüllen müssen.
Was du auf keinen Fall tun solltest, ist, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung starten. Nach Lage der Dinge ist es nämlich keine, höchstens eine fahrlässige Steuerverkürzung. Aber selbst da könnte man noch gegen angehen.
Auf jeden Fall wirst du geänderte Steuerbescheide bekommen, inklusiv einer Zinsfestsetzung.
Wenn du Glück hast wird wegen Geringfügigkeit evtl kein Strafverfahren eingeleitet, so dass du straffrei ausgehen könntest.
Die Steuern müssen natürlich gezahlt werden.
da wir umgezogen sind hab ich keinerlei Kassenzettel mehr. Belege anfordern wäre ein Problem Ja also ich habe nun alles fertig gemacht und schicke es hin.. 3 mal AnlageG mit der richtigen Excelliste und mit bitte um Korrektur Wenn ich es in meinen Steuerrechner eingebe müsste ich so ca 150-300 Euro Steuern pro Jahr zurückzahlen
da wir umgezogen sind hab ich keinerlei Kassenzettel mehr. Belege anfordern wäre ein Problem Ja also ich habe nun alles fertig gemacht und schicke es hin.. 3 mal AnlageG mit der richtigen Excelliste und mit bitte um Korrektur Wenn ich es in meinen Steuerrechner eingebe müsste ich so ca 150-300 Euro Steuern pro Jahr zurückzahlen