Nebenberuflich Nachhilfe-steuerpflichtig?
Ich habe seit Dezember letzten Jahres einen Nebenjob als Nachhilfelehrerin -überwiegend Azubis. Ich hörte dass ich keine Steuern zu zahlen hab, da ich ja unter 450€ verdiene damit. In meinem Verlängerungsvertrag ist aber zu lesen, dass es eine freiberufl. Arbeit ist. Ist hier eine Anmeldung erforderlich-oder doch evtl. Steuerpflicht?
2 Antworten
Normalerweise würde ich sagen: geh' zum Steuerberater. Aber bei dem Einkommen lohnt sich das nicht wirklich.
Als Freuberuflerin bist Du grundsätzlich Einkommens- und Umsatzsteuerpflichtig. Ich würde es einfach dem Finanzamt melden und die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen. Eine Steuererklärung musst Du vielleicht machen, aber Steuern zahlen wohl nicht.
Bist Du nur für einen Auftraggeber tätig? Dann liegt möglicherweise eine Scheinselbständigkeit vor. Arbeitgeber drücken sich damit gerne um die Sozialversicherungsabgaben. Das würde ich auf jeden Fall prüfen lassen, denn in Deinem Fall wäre eine angestellte Tätigkeit ja besser als eine freiberufliche. Leider weiss ich nicht, wo man diese Überprüfung beantragen kann, musst mal googlen.
Deutsche Rentenversicherung.
Als Selbständiger mit einem Auftraggeber wäre er ohnehin nach Ablauf der Befreiung RV-pflichtig, WENN die Tätigkeit nicht ausschließlich geringfügig ist.
Trotzdem wäre die DRV hier wohl der Ansprechpartner was die Prüfung angeht.
Als Freiberufler musst du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Und dabei auch die Rechnungen für deine Arbeit angeben. Du kannst dich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen, da dein Verdienst so gering ist.