Nachträgliche Gewerbesteuervorauszahlung Jahresabschluss?
Hallo ich steh gerade etwas aufm Schlauch . Muss ich die nachträglichen GewSt VZ die im Folgejahr fällig werden in die GewSt RSt rein nehmen ??
1 Antwort
Wohin denn sonst? Es ist ja Gewerbesteueraufwand des Jahres, für das du den Jahresabschluss machst.
Ich würde mir jedoch notieren, dass die Höhe der Rückstellung nicht dem entspricht, was nach der Gewerbesteuerveranlagung tatsächlich an Gewerbesteuer zu zahlen ist und warum das so ist. Sonst suchst du im Folgejahr ewig nach der Differenz.
EnnoWarMal
20.03.2017, 12:41
@sandra0606
Pass aber auf, dass du das bei der Berechnung der GewSt und der ESt wieder rausrechnest. Die GewSt ist seit 2008 nicht mehr abziehbar.
danke, das habe ich mir auch gedacht wollte mich nur absichern