Nachmeldefrist PKV. Wie lange?
Hallo! In der Zeit zwischen Antragstellung und Policierung der PKV muss man ja alle Arztbesuche etc. nachmelden. Nun habe ich ab 1.4. eine PKV, welche schon policiert ist. Eigentlich muss ich nun also keine Arztbesuche und etwaige neuaufgetretenen Kranknkeiten melden. Ist das so korrekt ?
Grüße OnePlus
2 Antworten
Hallo, diese Nachmeldeverpflichtung gab es in der PKV bis zur Reform des VVG 2008(?). Inzwischen ist das kein Thema mehr. Ich hoffe, auf dem Antragsformular stand auch nichts Entsprechendes mehr.
Aber: Während Vertrieb und Werbung dies feiern, erinnern sich Leistungsmenschen gern an §2, Abs.1 MB/KK:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Diese Einschränkung entfällt für Leistungsfälle nach Policierung.
Das heißt: Du musst nichts melden, bekommst aber auch keine Leistungen, wenn der Versicherungsfall bis in den versicherten Zeitraum fortdauert.
Fazit: Die alte Regelung war klarer !
Viel Glück
Barmer
Danke! Ich bin zum Glück zur Zeit gesund. Aber es ist trotzdem gut zu wissen wie es sich im Fall der Fälle verhält.
Die Nachmeldeverpflichtung gilt für die Zeit von der Antragsstellung bis zur Antragsannahme durch den Versicherer. Da der Versicherer den Versicherungsschutz durch die Übersendung der Police bestätigt hat, musst Du das nicht nachmelden.