Wie wird die Bewertungszahl eines Schwäbisch-Hall Bausparvertrags berechnet?

Hallo, ich möchte gerne die Bewertungszahl meines Bausparvertrags von Schwäbisch-Hall selbst ausrechnen. Mit der von SH in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannte Formel komme ich leider nicht zu der Zahl, die SH auf meine Jahresabrechnungen angibt.

In den Allg.BspBed. steht: "Die Bewertungszahl (...) ist das Verhältnis der bis zum Bewertungsstichtag erzielten Guthabenzinsen zu einem Tausendstel der Bausparsumme, multipliziert mit dem jeweiligen Bewertungszahlfaktor und mit einem Leistungsfaktor. Der Bewertungszahl- faktor ist abhängig von der Tarifvariante und ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Der Leistungsfaktor ist das Bausparguthaben am Bewertungsstichtag dividiert durch die halbe Bausparsumme, mindestens jedoch 0,8 und höchstens 2."

Als Formel würde ich das wie folgt darstellen:

BZ = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * LF = GHZ / (BSS / 1000) * BZF * (BSG / 0,5*BSS)

= (GHZ * 1000 * BZF * 2 *BSG) / (BSS * BSS)

BZ = Bewertungszahl GHZ = Summe aller Guthabenzinsen BSS = Bausparsumme BZF = Bewertungszahlfaktor LF = Leistungsfaktor BSG = Bausparguthaben

Ich habe einen Vertrag von BSS = 111.000, die Summe der Zinsen ist 146,11 und das aktuelle Bausparguthaben ist 8231. Den BZF habe ich nachgefragt und beträgt 5,0.

Wenn ich die Daten in die Formel eintrage, komme ich auf einen Wert von BZ = 0,976. In meiner Jahresabrechnung steht aber eine BZ von 5,507. Ich habe noch eine von SH berechneten Beispieltabelle gefunden in meinen Unterlagen. Die Abweichung meiner berechneten BZ zum von SH angegebenen Wert wird immer kleiner je mehr sich der Sparvertrag die Zuteilung nähert. Am Ende kommt mit der obigen Formel fast das gleiche raus. Irgendwie müsste da noch ein Zeitfaktor drin sein (verbleibende Zeit bis zur Zuteilung). Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Ich komme auf 5,26...

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Und warum sollen wir das ausrechnen, wenn die das ausrechnen wollen?

PS Ich habs auch nicht verstanden, was ist 6m ? 6 mal im Monat? 6 Monate in einem Jahr?

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Nichts, das ist korrekt so.

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Was, wieso denn einen neuen abschließen, so ein Quark! Ein Bausparvertrag ist doch nicht nur in einem bestimmten Bundesland gültig!

Die netten "Berater" möchten einfach neue Abschlussgebühren kassieren....

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Ich bezweifle stark, dass eine Unfallversicherung da zahlt. Hat die Versicherung das schriftlich zugesichert?

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Hattest du denn keine Einkünfte während des Studiums? Wovon hast du die 650€ und deine Lebenskosten bezahlt?

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Nein, das lohnt sich nicht, da du sicherlich schon extrem hohe Abschlusskosten bezahlt hast. Errechne doch mal selber die Differenz zwischen dem Geld im Vertrag und deinen Einzahlungen.

Ist doch klar, dass der liebe LBS-Berater dir lieber mehrere Verträge verkaufen will, daran verdient er doch!

Ohne genauere Zahlen kann man aber auch nichts genaueres dazu weiter sagen.

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DU kannst dich sowieso nicht befreien lassen. Wenn das ein Vertrag als Werkstudent ist, sind die Beiträge zu zahlen!

Hat ja auch Vorteile, du kannst z.B. Riestern, sammelst Beitragsjahre etc.

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Hmm ich würde mich mal an einen Experten wenden, da fehlen ja soviele Grundlagen, das kann man nicht alles per Internet klären! Strom, Handy usw. kann z.B. generell nicht abgesetzt werden...

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Die Garantie bezieht sich auf den Beitrag NACH Kosten! Daher gibt es effektiv weniger Garantie als 1,75%.

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Warum gerade das Weihnachtsgeld? Weil da mehr Steuern abgezogen werden? Schon mal was von Einkommensteuererklärung gehört? ;)

Also die Frage nach der AV ist völlig unabhängig von einem evtl. Weihnachtsgeld zu betrachten, es ist nunmal egal ob Person A 50.000€ im Jahr verdient oder Person B 48.000 und 2.000 € Weihnachtsgeld.

Das ist einfach eine Verkaufsmasche, und erstaunlicherweise scheint das auch bei vielen Leuten zu ziehen...

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Tja, viel Glück, die meisten Versicherer setzen sich nämlich über diese Vorschrift einfach hinweg. Natürlich steht es dir frei, dich bei der BaFin zu beschweren...

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Du hast das Recht, in den Basis- bzw. Standardtarif zu wechseln und da gibt es sehr ähnliche Leistungen wie die in der GKV.

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Da ein Steuersatz nie 100% beträgt, habt ihr mit der Beschäftigung natürlich mehr Geld als vorher. Hat sich das noch nicht rumgesprochen? Konkret kann man das mit Brutto-Netto-Rechnern im Internet ausrechnen, einfach mal googlen.

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Nö das SOLLTE nicht normal sein, da man privat für das Alter vorsorgen SOLLTE! Da man wie schon gesagt wurde, in jungen Jahren sehr günstig versichert war, sollte man das eigentlich auch hinkriegen!

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Wenn man bauem bzw. kaufen will, ist Riester schon mal definitiv die richtige Schicht, also nicht von Niklaus' copy&paste Antwort irritieren lassen. ;)

Welches Produkt ist dagegen Ansichtssache, wer kann schon in die Zukunft schauen? Steigen die Zinsen, war ein Bausparvertrag gut. Bleiben sie gleich aber die Weltwirtschaft läuft gut war ein Fondssparplan besser. etc.

Von einer Rentenversicherung würde ich aber eher abraten, da dort am Anfanf hohe Kosten anfallen die man auch nicht wieder bekommt wenn man das Geld für eine Immobilie entnimmt.

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Verlustvortrag Studium rückwirkend möglich ? Steuererklärung bereits erfolgt!

Hallo Leute ich habe mal eine Frage zum Thema Verlustvortrag im Studium!

Also hoffe ich kann es verständlich darstellen.

NACH meiner Ausbildung zum Informatikkaufmann habe ich ein Studium begonnen. Somit zählt mein Bachelorstudium schon als Weiterbildung und ist eigl Verlustvortragsberechtigt sage ichmal, so habe ich es zumindest verstanden.

Also:

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen 7 Semester 3,5 Jahre Habe mal meine Verluste grob aufsummiert (Fahrkosten, Studiengebühren, usw) ca. 20.000 Euro

In den ersten 2 Jahren dieses Studiums habe ich neben dem Studium in den Sem. Ferien immer mal bissl gearbeitet und somit auch für diese Jahre die Lohnsteuerklärungen bereits gemacht, allerdings damals KEINEN Verlustvortrag berücksichtigt weil ich gar nicht wusste, dass das möglich ist.

Meine Frage jetzt kann ich trotz für diese Jahre bereits abgegeben Lohnsteuererklärungen noch Rückwirkend den Verlustvortrag machen (ggf. entsprechend mit meinen damaligen defintiv niedrigeren Einkünften nachträglich verrechnen)?

So das ich dann im Prinzip sagen kann:

Bachelor (3,5 Jahre: Verlustvortrag 20.000 Euro - Einkünfte = bspw. 13000 Euro und jetzt Master (2 Jahre : Verlustvortrag 15.000 Euro - Einkünfte = bspw. 10.000 Euro

Gesamtverlust nach Bachelor und Master 23000 Euro welche ich dann im ersten Jahr nach dem Master mit meinem Einkommen verrechne.

Ganz wichtig halt die Frage für mich wie es mit den ersten beiden Jahren meines Bachelors aussieht, wo ich die Lohnsteuererlkärungen bereits gemacht habe, aber den Verlust nicht erklärt habe, ob das rückwirkend noch geht?

Vielen Dank hoffe mir kann da jemand helfen

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Wovon hast du bitte gelebt, dass du so viel Minus gemacht hast über die Jahre? (das wird übrigens nicht nur mich, sondern auch das Finanzamt interessieren!)

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Ebenso könnte der Chef nun behaupten, dass er nie etwas übernehmen wollte... Wie kann man denn so etwas machen ohne das schriftlich festzuhalten, da fehlt mir echt jegliches Verständnis.

Vermutlich läuft es auf einen Prozess raus, wo dann der Richter entscheidet wer das zu zahlen hat, viel Spaß!

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