Nach Probezeit mehr Gehalt, Anspruch erst im Folgemonat?
Guten Abend,
ich habe eine Frage.
Meine Probezeit war am 19.02.2020 zu Ende. Es war vereinbart, dass ich nach der Probezeit mehr Gehalt kriege. Abgerechnet wurde im Februar für den kompletten Monat mein vorheriges Gehalt.
Meine Frage ist nun, müsste ich nicht für den halben Monat Februar mein Gehalt anteilig berechnet werden? Schließlich erhöht sich dadurch mein Stundensatz.
Ich wäre dankbar um schnelle Beantwortung, am besten mit einer Gesetzesgrundlage bzw. wo ich diese Information sicher nachschlagen kann (um es vorlegen zu können).
vielen Dank.
1 Antwort
Du braucht überhaupt keine Gesetzesgrundlage. Du brauchst eine schriftliche Vereinbarung zur Gehaltserhöhung nach Beendigung der Probezeit und die legst du vor. That´s it!
Wurde die Personalabteilung von der Gehaltserhöhung unterrichtet? Bitte frage dort direkt nach, denn das Ganze könnte im Betrieb verschusselt worden sein.
Das Gleiche ist mir übrigens in 2017 in einem Teilzeitjob auch mal passiert. Mir Torf fiel das erst 3 Monate (!) später auf, weil die Prokuristin irgendwann auf mich zukam.
Man hat eine Rückrechnung vorgenommen, für jeden einzelnen Monat die Lohnabrechnung korrigiert und das Guthaben im Folgemonat auf einmal ausgezahlt.
Also, don´t panic! Horsch bei der Personalabteilung nach. Viel Glück weiter im Job! :-)
Nein.
Es geht um das Inkraftreten der Gehaltserhöhung. Ich habe noch nie irgendwie gehört, dass mitten im Monat das Gehalt geändert wird. Du etwa?
Sowas ist für einen Arbeitgeber viel zu kompliziert abzurechnen.
Daher wird mit dem Inkraftreten automatisch der 01.03.20 gemeint gewesen sein.
danke für die schnelle Antwort.
Es ist dort bekannt, dass ich nach der Probezeit mehr Gehalt kriege. Ab März wurde es richtig abgerechnet.
Mir geht es vielmehr um den Monat Februar also für den Zeitraum 19.02. - 29.02..
Am 19.02. war meine Probezeit zu Ende und ab diesem Zeitpunkt hätte ich mehr Gehalt kriegen müssen. Nur die Buchhalterin hat für den kompletten Februar mit meinem vorherigen Gehalt abgerechnet. Hätte sie es nicht anteilig (ab dem 19.02. mit meinem neuen Gehalt) abrechnen müssen?