Muß man Fahrzeugwechsel bei Verkehrsrechtsschutz melden oder unabhängig vom Auto gültig?
Ich bekomm morgen mein neues Auto-Kfz Kennzeichen bleibt gleich, so hoffe ich. Muß man das dem Verkehrs-RS dann trotzdem melden?
3 Antworten
kann sein. Es kommt auf deine Versicherung und die Bedingungen an. Du solltest prüfen, ob die Versicherung personen- und/oder fahrzeugbezogen abgeschlossen ist.
Üblich dürfte der Personenbezug sein, aber man weiss ja nie.
Übrigens: sollte ein Fahrzeugbezug vorhanden sein, dann ist vermutlich nicht das Kennzeichen, sondern das Fahrzeug i.S. "Eindutigkeit" wie Fahrgestellnummer entscheidend.
Je nachdem was im Vertrag steht, es gibt auch fahrzeugbezogene Policen,dann frägt die Versicherung auch 1 x jährl. autom. nach, ob die Fahrzeuge so noch im Bestand sind (Typ, Kennzeichen)
Ich habe bei meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung noch niemals ein Kennzeichen angeben müssen und denke, so wird das anderenorts auch gehandhabt.