Du hast das Recht darauf zu bestehen, daß der Vermieter das Geld insolvenzsicher anlegt-kann er dies nicht, bist Du deiner Pflicht zur Zahlung der Kaution trotzdem nachgekommen laut Gesetz- nur wenns schon so los geht zu Beginn mit dem Vermieter,ist das eine heikle Sache. Aus rechtlicher Sicht kann ich Dir das Lesen des folgenden Artikels empfehlen: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-9810_BGH-Mietkautionszahlung-darf-von-der-Benennung-eines-insolvenzfesten-Kontos-abhaengig-gemacht-werden.news10405.htm
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wenn Du Einzahlungen geleistet hast, ausfüllen, unterschreiben und retour an Bausparkasse. Idealerweise wendest du dich dort hin wo du den Vertrag gemacht hast und bittest um Hilfe und um nochmalige Erklärung zu den Vertragsbestandteilen
es reicht,wenn du nur 1 Tag im Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast- dann kriegst Du auch die Förderung vom Staat. Da das Jahreseinkommen dann ja vermutlich sinkt - solltest Du den Beitrag prüfen lassen, viell. reicht der Mindestbetrag über 60,- Euro aus.
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