Muss ich bei Wohnrecht Miete zahlen obwohl ich gar nicht da wohne und auch nicht gemeldet bin?
Ich habe ein notariell beglaubigtes Wohnrecht in der Wohnung meiner Mutter.Diese befindet sich im Eigenheim welches mein Bruder von meinen Eltern übernommen hat und umgebaut(erweitert) hat.Laut dem Vertrag muss ich erst Miete zahlen wenn beide Elternteile verstorben sind.Allerdings nutze ich dieses Recht seit mehreren Jahren nicht mehr.Ich wohne in einer anderen Gegend und bin dort auch gemeldet .Muss ich trozdem für die Wohnung zahlen????
2 Antworten
Hallo,
wenn du dort nicht einmal wohnst, brauchst du keine Miete zahlen aber zur Zahlung der laufenden Nebenkosten bist du ( sicher auch lt. Vertrag) verpflichtet. Vielleicht meint der Bruder auch nur die NK ?
Ansonsten, Vertrag ist Vertrag ! Wozu macht man sonst Verträge, damit sie von den Vertragspartnern eingehalten werden !!
Opa B:
Sind deine Eltern verstorben, mußt du, wie vertraglich vereinbart, die Wohnungsmiete für die vertraglich vereinbarte Zeit zahlen, denn dein Bruder, der Grundstückseigentümer, darf die Wohnung nicht anderweitig vermieten, es sei denn, du bist mit der anderweitigen Vermietung einverstanden oder du verzichtest - ggfls. gegen Zahlung einer Abfindung - auf das Wohnrecht und bewilligst die Löschung im Grundbuch.