Muss ein Lehrer mit Gehaltskürzung rechnen, wenn er die Schüler nur betreut während der Streikzeit?

2 Antworten

Ich sage mal, es kommt drauf an.

Was sagt denn der Schulleiter?

Wenn der Schulleiter sagt: "Wir können keinen ordnungsgemäßen Unterricht durchführen. Bitte geben sie den Schulklassen Aufgaben und gehen Sie (die in der Schule befindlichen Lehrer) von Raum zu Raum und kontrollieren Sie, ob sich die Schüler vernünftig benehmen," das ist das OK. Die Lehrer machen das, was der Weisungsberechtigte sagt.

Sagt der Schulleiter, "die anwesenden Lehrer machen ihren vorgesehenen Unterricht, die anderen Schüler gehen nach Hause," dann müssen die Lehrer unterrichten. Wenn sie das aus Streikgründen nicht machen, gibt es kein Geld.

Zunächst mal muß man differenzieren: angestellte Lehrkräfte dürfen von ihrem verfassungsgemäßen Streikrecht Gebrauch machen, während verbeamtete Lehrer dies nicht dürfen (Art 33 Abs. 5 GG). Das Streikverbot ist Bestandteil des Berufsbeamtentums.

Siehe auch hier: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=16

Verbeamtete Lehrer, die also nicht streiken dürfen, können dennoch im Rahmen ihrer Lehrfreiheit einen eingeschränkten Unterricht durchführen, der zwar grenzwertig die Verpflichtung aus dem Lehrplan erfüllt, jedoch im Prinzip keinen normalen Unterricht darstellt. Beispiele: ein Englischlehrer könnte mit seiner Klasse ins Grüne gehen und einfach auf Englisch weiterplaudern, welche Pflanzen und Tiere angetroffen werden. Ein Geschichtslehrer könnte seinen Schülern eine Aufgabe zur Beurteilung des Streikrechts geben. Ein Mathematiklehrer gibt mathematische Rätsel auf.

Nicht akzeptabel wäre, wenn ein Lehrer die Schüler mit Hinweis auf eine nicht vorhandene Betreuung einfach nach Hause entläßt. Diese Entscheidung kann nicht ein einzelner Lehrer treffen.

Daher muß differenziert beurteilt werden, was genau die "solidarischen" verbeamteten Lehrer (für die angestellten Lehrer steht das Streikrecht außer Frage) unternehmen bzw. eben nicht unternehmen, um wirklich eine Relevanz für eine Disziplinarmaßnahme über das Schulamt daraus abzuleiten. Besoldungskürzungen sind daraus nicht unmittelbar zu erwarten, da Lehrer nicht nach geleisteten Stunden bezahlt werden.