Muesste man einen Hochwasserschaden angeben bei Hausverkauf w. bereits Jahre her und saniert?
Muß man als Verkäufer erwähnen, wenn man schon mal einen Hochwasserschaden hatte. Oder ist das mit Sanierung u. nach 10 Jahren "verjährt" und nicht erwähnenswert/nötig?
2 Antworten
Die Frage ist zu eng gefaßt: An sich geht es ja nicht nur um einen Schaden in der Vergangenheit. Jedes Haus erleidet durch Alterung oder äußere Umstände im Laufe der Zeit Verschlechterungen. Wenn man alle diese Verschlechterungen und die daraufhin getroffenen Maßnahmen dem Kaufinteressenten mitteilen wollte, müßte man ein Buch schreiben. Das erwartet keiner und das kann auch nicht verlangt werden.
Beim Hochwasserschaden aber sieht die Sache möglicherweise anders aus. Das kann ein lagebedingter Nachteil sein. "Kann" deswegen weil Hochwasser ja auch unterschiedliche Ursachen haben kann. Ein Dammbruch beispielsweise ist idR ein singuläres Ereignis das keiner Erwähnung bedarf. Bei der Lage ist einem ständig betroffenen Gebiet kann es anders aussehen. Aus Sicherheitsgründen würde ich es erwähnen.
Ein Schaden am Gebäude zu verschweigen, auch wenn er saniert wurde, ist beim Verkauf eine arglistige Täuschung des Verkäufers. Das wäre strafbar und außerdem müsste ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden.
Das wäre strafbar
Das ist übertrieben. Einen Straftatbestand "arglistige Täuschung" gibt es nicht.
Sollte Betrug gemeint sein - dafür ist das Wissen um einen bestehenden Schaden am Haus erforderlich. Die bloße Möglichkeit eines Langzeitschadens reicht dafür nicht aus.