Motorrad anmelden ohne Fahrzeugschein?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Motorrad nur mit dem Fahrzeugbrief(Zulassungsbescheinigung Teil 2) und der TÜV Bescheinigung gekauft.
Meine Frage ist jetzt ob das für eine Anmeldung reicht.
Wenn nicht würde ich gerne wissen wie ich das Motorrad ansonsten anmelden kann.
Letzter Halter leider nicht kontaktierbar.
Verkauft wurde über eine dritte Person.
Danke.
2 Antworten
Der Fahrzeugschein wird erst bei Zulassung erstellt, den kannst du noch gar nicht haben. Das Bike ist demnach abgemeldet.
Wenn Du Dich beispielsweise bei dem Internetauftritt eines deutschen Automobilclubs informiert hättest, dann wäre Dir klar, welche Unterlagen Du bei einem abgemeldeten Motorrads benötigst.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Kfz-Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Diese geben Sie in der Zulassungsstelle bei der Anmeldung an. Vorsicht: Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und wird von der Polizei geahndet.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
Du bist offenbar weder im Besitz der Zulassungsbescheinigung noch hast Du den Nachweis, dass das Motorrad verkehrstauglich ist. Letzere Bescheinigung läßt sich relativ einfach erhalten. bezüglich der nicht vorhandenen Zulassungsbescheinigung würde ich mich erst einmal mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen, denn möglicherweise gibt es zudem noch Probleme, da dir das Motorrad von einem Dritten - aber nicht dem letzten Halter verkauft wurde.