In jedem Fall müssen Sie dem Vermieter vorher erklären, wie die Wohnung genutzt werden soll. Für was soll denn die Fläche genutzt werden?
Mietrechtlich gibt es einige Unterschiede zwischen Wohn- und Gewerbemietverträgen und den sich daraus abzuleitenden Ansprüchen.
Nutzen Sie eine Wohnung, für die Sie einen Wohnraummietvertrag haben, gewerblich, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das hängt sicher für einen Vermieter von der Art des Gewerbes ab, das man dort betreibt. Nutzt man eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung z.B.nur als Lagerraum für seinen Gewerbebetrieb, dürfte dem Vermieter dies vermutlich egal sein, solange Sie Ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Aber es gibt durchaus berechtigte Vorbehalte gegen einen gewerblichen Betrieb in einer Wohnung, die in einem reinen Mietshaus liegt. Das hat nichts mit dem Mischgebiet drum herum zu tun.
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