Minijob Nachtportier Nachtzuschlag?
Ich habe seit neuestes einen Nebenjob auf 450€ Basis als Nachtportier in einem Hotel mit einem Stundenlohn von 10€.Da diese nur nachts am Wochenende stattfindet steht mir ja ein Nachtzuschlag zu oder? Das sollte ja 30% sein da die Arbeit immer nachts ist.
Im Arbeitsvertrag steht bei mir mal nichts dazu, mir wurde darüber auch nichts gesagt meint ihr diese Verbergen dies absichtlich ,um bei mir Geld zu sparen.Da ich einen Vollzeitjob bei einer anderen Branche zuständig bin und daher unwissend erscheine?
Vielen Dank schonmal ;D
2 Antworten
Hallo,
es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag.
Wenn für diesen Arbeitgeber ein Tarifvertrag gilt, in dem Nachtzuschläge geregelt sind, besteht für Minijobber der gleiche Anspruch wie für Vollzeitbeschäftigte.
Das gleiche gilt übrigens auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Minijobber haben laut Gesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und auf bezahlte Urlaubstage.
Gruß
RHW
Wäre es dann noch ein Minijob? Nein.
Solange ich mit den Zuschlägen nicht über 450€ komme ist ja alles in Ordnung geht ja nur darum ob sie mir zustehen,so müsste ich weniger Arbeiten für das gleiche Geld
Wäre schön, gell?
Ne,das mit dem Nachtzuschlag hast Du falsch verstanden.
Den gibt es für "normale" Arbeitnehmer, die durch die nächtliche Arbeit mehr belastet sind, als eight to five- Arbeiter - sich dieser Mehrbelastung nicht entziehen können.
Dir aber bleibt es unbenommen, diesen Minijob nicht auszuüben.
Auch dann, wenn Sie in einen 450-Euro-Job haben oder einen Nebenjob ausüben, haben Sie einen Anspruch auf die Nachtschichtzulage. Achten Sie gerade bei einem Minijob aber darauf, dass Sie durch die Zuschläge nicht über die Berechnungsgrenze kommen. Da Sie sonst steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
Steuerfreie Nachtzuschläge, also jene bis 25 bzw. 40 Prozent, fließen aber nicht in die Berechnung für die Sozialversicherung und Steuerpflicht mit ein. Das bedeutet, solange Sie steuerfreie Nachtschichtzulagen erhalten, müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob Sie eventuell komplett steuerpflichtig werden.
Ein kleines Beispiel:
Sie verdienen im Monat als Minijobber 520 Euro – davon haben 70 Euro durch steuerfreie Nachtzuschläge. Das ist kein Problem, da die 70 Euro nicht in die grundsätzliche Berechnung einfließen. Sie erhalten also nach Abzug dieser Zuschläge 450 Euro und sind somit weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig.
Hatte ich mal auf einer Anwaltseite gelesen da steht etwas ganz anderes