Miete?

3 Antworten

im Prinzip schon, ja.
So üblicherweise muss die Miete für den Monat spätestens bis 3. oder maximal 5. auf dem konto des Vermieters sein (Manchmal heißt es auch binnen der ersten 3 Werktage oder sowas, halt Anfang Monat direkt)

Jedenfalls zahlst du Anfang des Moants die Miete für den Monat

Ja. Es ist im Gesetz festgelegt, dass die Miete bis zum 3. Bankarbeitstag eines Monats angewiesen sein muss, also die Überweisung an die Bank beauftragt sein muss.

§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.