Antwort
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 05 März 2010 hierzu Stellung genommen.
Demnach unterliegen sowohl die Übernachtung als auch die von Dir aufgeführten Nebenleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Siehe hierzu Punkt 6 des BMF-Schreibens: