Mehrfacher Mutterschutz wegen mehrerer Kinder hintereinander

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Natürlich muß der Chef die Frau auch nach mehreren Geburten wieder beschäftigen-wenn die Frau dann aber die Arbeitszeit anders haben will wie zuvor (Teilzeit statt Vollzeit) kanns anders aussehen-da hängts dann von der Betriebsgrösse ab (Grenze 15 Mitarbeiter).

Der Gesetzgeber sieht bei der EZ eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor. Und eine Schwangerschaft muss "sofort" mitgeteilt werden. Diese Fristen sieht der Gesetzgeber als ausreichend an, damit sich der Betrieb einen Ersatz suchen kann. Ist dies doch "planbarer" als ein plötzlicher Krankheitsausfall.