Lohnsteuerhilfeverein - Steuererklärung einsehen?
Hallo zusammen,
ich bin seit diesem Jahr Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein.
Jetzt hab ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 mit dem Berater erstellt.
Ich habe hierfür nur unterschrieben, dass ich die alle Angaben gegenüber dem Berater wahrheitsgemäß gemacht habe. Die eigentliche Steuererklärung habe ich aber nicht gesehen.
Deshalb meine Frage: Habe ich ein Recht auch die Steuererklärung einzusehen? Falls nicht, besteht die Möglichkeit diese per Elster abzurufen?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Was hat denn der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, als Sie eine Kopie der Erklärung erbeten haben?
Natürlich musst du die Erklärung sehen. Du musst Sie doch auch unterschreiben? Ist zumindest in unserer Kanzlei so...
Wenn du nicht selbst über Elster übermittelst, kannst du auch nichts abrufen. Du hast ja gar keinen Account.
Wie stellt ihr nachweisbar sicher, dass die Mandanten auch von dem wissen, was genau ihr übermittelt? Mit einer Bestätigung a la "wird schon passen" seid ihr doch nicht auf der sicheren Seite, oder?
Ja klar, du sollst die Erklärung nicht sehen.
Sonst könntest du sie nächstes Jahr als Vorlage nehmen und über Elster selbst erstellen.
was soll der Quatsch?
Die rechtliche Grundlage zur Datenübermittlung im Auftrag ist in § 72a i.V.m. §§ 87a bis 87d AO geregelt. Danach müssen dem Mandanten die zu übermittelnden Daten in verständlicher Form vorgelegt werden.
Ohne Vorlage der Erklärung hat der Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein ein riesengroßes Problem!
bei uns in der Kanzlei wird keine einzige Erklärung mehr unterschrieben ....
wozu auch, sind elektronisch zu übermitteln.
Freigabe erfolgt über eine Bestätigung