Steuererklärung als minderjähriger(Elster)?

3 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass alles was Du bisher gemacht hast mit Zustimmung und ggf. Unterschrift Deiner Eltern passiert ist. Sonst könnte es Probleme geben, die wir hier nicht aber besprechen müssen.

1. Den Freibetrag kann man nicht "zurückfordern", dieser wird entweder bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt oder man reicht bei der Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag ein, dann werden von der Bank bis zu diesem Betrag gar nicht erst Steuern einbehalten.

2. Dass Du nicht kirchensteuerpflichtig bist, teilst Du ebenso der Bank mit, dann behält erst gar keine Kirchensteuer ein. Normalerweise gibt man das im Kontoeröffnungsantrag an, dann passiert das automatisch.

3. Deine Steuererklärung für 2017 kannst Du logischerweise jetzt noch nicht abgeben, das Jahr ist ja noch nicht zu Ende. Das geht erst im nächsten Jahr. Wenn Elster noch nicht funktioniert, weil Du noch nicht 18 bist, holst Du Dir die Formulare bein Finanzamt und füllst sie dann entsprechend aus. Die gibt es aber jetzt noch nicht.

Wo Du dann Verluste eintragen musst, siehst Du dann schon, im Moment hast Du ja wohl noch keine gemacht. Das ist dann die Anlage KAP, Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Und natürlich musst Du sowohl die Gewinne aus Aktienverkäufen als auch die Dividendenzahlungen angeben (und ebenso im eigenen Interesse alle Verluste). Steuern musst Du erst zahlen, wenn der Saldo Deiner zu versteuernden Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. D.h. wenn Du keine anderen Einkünfte hast, bekommst Du bis zu diesem Betrag auch Steuern für (Kapital-)Einkünfte zurück, die höher als €801 sind.

Tipp:

Ist zwar jetzt passiert, aber mach Dir besser vorher über solche Fragen Gedanken, meist erspart man sich damit Aufwand oder vermeidet Probleme.


wurzlsepp6682  05.11.2017, 11:12

Verluste sind NICHT Anlage KAP, sondern Anlage SO ....

und, da minderjährig, darf der Fragesteller die Erklärung nicht unterschreiben

Zappzappzapp  05.11.2017, 16:19
@wurzlsepp6682

?? Verluste aus Kapitalanlagen gehören in die Anlage "Sonstige Einkünfte" ? Das wäre mir aber völlig neu.

Und wieso sollte er seine eigene Steuererklärung nicht unterschreiben dürfen? Allenfalls müssen seine Eltern auch unterschreiben.

Hier die Regelung für Azubis:

Auch als Minderjähriger musst Du eine eigene Steuererklärung machen.
.....
Viele minderjährige Azubis lassen ihre Steuererklärung von den Eltern unterschreiben, oder es unterschreiben beide: Auszubildender und Eltern. Das ist ok, und die Steuererklärung wird vom Finanzamt auch so angenommen. Aber eigentlich reicht es aus, wenn nur Du die Steuererklärung unterschreibst. Die rechtliche Begründung dafür ist, dass Deine Eltern Deinen Ausbildungsvertrag mit unterschrieben haben. Du kannst daher die Steuererklärung, die ... zu dieser Ausbildung gehört, selbst unterschreiben

wurzlsepp6682  05.11.2017, 18:43
@Zappzappzapp

lesen und verstehen:

du hast die Regelung für AZUBIS gepostet.

wo ist Fragesteller Azubi? er handelt mit Aktien!

und ja, Verluste aus Aktien sind in der Anlage SO zu erklären!

wenn es für dich neu ist:die Anlage gibt es auch erst seit 2000 ....

Zappzappzapp  05.11.2017, 19:21
@wurzlsepp6682

Nun werd mal nicht komisch und spar Die lieber Deine Ironie, das gibt nur Eigentore.

Bitte einen Beleg dafür, dass Aktienverluste in der Anlage SO zu erklären sind!

Und seit wann es die Anlage SO gibt, ist mir völlig egal. Ich weiss was ich hier im Forum schreibe, sonst lass ich es.

Ich kann lesen und verstehen:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=581D0A14B0988D508604

https://www.gevestor.de/details/steuererklaerung-2013-das-ausfuellen-der-anlage-kap-696020.html

In Zeile 12 tragen Sie die nicht ausgeglichenen Verluste ohne
Verluste aus der Veräußerung von Aktien ein. Dazu gehören
Wertpapiergeschäfte mit z. B. Zertifikaten, Anleihen, Termingeschäfte und Investmentfonds.

Ihr Vorteil: Diese Verluste können mit Erträgen, die bei einer anderen Bank erzielt wurden, verrechnet werden. Die besondere (Verlust-)Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Bank, die bis zum 15. Dezember eines Jahres angefordert werden kann.

Die Verluste aus Aktiengeschäften tragen Sie schließlich in Zeile 13 ein. Verluste aus Aktienveräußerungen sind nur mit Gewinnen aus anderen Aktienveräußerungen zu verrechnen, daher die Trennung dieser beiden Verlustarten.

Und was Deine Bemerkung zur Azubi-Regelung betrifft, so gilt das selbstverständlich genauso für jede Steuerklärung eines Minderjährigen.

Du hast behauptet

und, da minderjährig, darf der Fragesteller die Erklärung nicht unterschreiben

und das ist einfach falsch. Ob er seine Einkünfte als Azubi oder mit Aktien erzielt hat, macht für die Steuererklärung und ob er sie selbst unterschreiben darf, keinen Unterschied.

Brigi123  05.11.2017, 19:42
@Zappzappzapp

Zum einen akzeptiert Elster offenbar keine Steuererklärungen Minderjähriger und zum anderen ist wurzlsepp m.W. Steuerberater.

Es wäre doch sicher das Einfachste, die Steuererklärung gemeinsam mit den Eltern zu unterschreiben.

Die Eltern müssen ja auch bzgl. Familienversicherung über die Einkünfte des Kindes orientiert sein. 

Ich weiß nicht, was solche Antworten und deren Verteidigung dem Fragesteller bringen sollen. Ich würde eher den anderen Antworten vertrauen.

Zappzappzapp  05.11.2017, 20:07
@Brigi123

Welchen Antworten Du vertraust, bleibt natürlich Dir überlassen.

Wichtig ist aber die richtige Antwort.

Wenn Du meinst, dass an meinen ("solchen") Antworten etwas falsch ist, dann sage mir, wo es anders steht. Auch ich kann sicher Fehler machen, aber in der Regel schreibe ich nichts, was ich nicht sicher weiß. Daher bringt es dem Fragesteller auch etwas, wenn ich diese Antworten verteidige.

Ich habe nicht geschrieben, dass der Fragesteller seine Steuererklärung mit Elster abgeben kann, sondern dass er sich ein Formular besorgen soll. Auch nicht, dass er sie nicht mit seinen Eltern zusammen unterschreiben sollte. Ich habe lediglich geschrieben, dass er sie unterschreiben darf.

wurzlsepp6682  05.11.2017, 20:09
@Zappzappzapp

Minderjährige und Steuererklärungen unterschreiben ....

klar ..... warum schickt dann das Finanzamt bei Minderjährigen teilweise Schreiben raus, dass die Eltern unterschreiben sollen? haben anscheinend auch keine Ahung ...

aber ich bin raus, da du ja anscheinend alles weißt ....

byhteway:

wenn du Links postest, sollten diese auch lesbar sein .....

Zappzappzapp  05.11.2017, 20:47
@wurzlsepp6682

Ich weiß nicht alles, aber das was ich antworte, das weiß ich normalerweise recht genau.

ich bin da raus

Klasse, einfache Lösung.

Bitte einen Link als Beleg dafür, dass Aktienverluste in der Anlage SO zu erklären sind, oder den Fehler zugeben!

und bytheway:

Ob ein Link nicht lesbar ist, weiß ich leider nicht, wenn ich ihn sende: Wenn Du die Anlage KAP nicht kennst, sollte es Dir möglich sein, diese auch selbst zu finden.

wurzlsepp6682  06.11.2017, 20:40
@Zappzappzapp

dann versuch mal, in der Anlage KAP negative Einkünfte einzugeben ....

viel Spaß ....

aber da ich ja keine Ahnung habe ...#

byhteway zur Unterschrift:

nach deiner Meinung muß also auch ein 10jähriger seine Steuererklärung selber unterschreiben?

mademyday!

Zappzappzapp  07.11.2017, 20:15
@wurzlsepp6682

Du fängst langsam an zu nerven! Leider eine heute verbreitete typische Verhaltensweise. Falsche Aussagen machen und dann andere auffordern, das Gegenteil zu belegen. Äußerst bequem.

Warum belegst Du nicht endlich Deine Aussage. Wo trägt man in der Anlage SO Verluste aus Kapitalvermögen ein? Ich bin gespannt.

dann versuch mal, in der Anlage KAP negative Einkünfte einzugeben ....

In meinem Post vom 05.11. habe ich das längst beantwortet und falls Du den Link nicht lesen und verstehen konntest:

In der Anlage KAP 2016 sind es die Zeilen 10/11, 17/18, 36/37 und 40/41, in der Verluste eingetragen werden.

nach deiner Meinung muß also auch ein 10jähriger seine Steuererklärung selber unterschreiben?

Ich habe nicht gesagt er muß selbst unterschreiben (ob 10 Jahre oder 16 Jahre macht keinen Unterschied, reine Polemik). Du hast geschrieben, er darf nicht unterschreiben das ist etwas völlig anderes und dem habe ich widersprochen:

Und wieso sollte er seine eigene Steuererklärung nicht unterschreiben dürfen? Allenfalls müssen seine Eltern auch unterschreiben.

So, und jetzt ist Schluss. Ich werde keine Antwort mehr kommentieren, außer Du bringst mir einen Beleg für Deine falsche Aussage.

Brigi123  05.11.2017, 15:45

Wahrscheinlich ist er doch Kirchenmitglied, wurde z.B. getauft als Baby.

Zappzappzapp  05.11.2017, 16:30
@Brigi123

Dann wäre seine Angabe "obwohl ich gar nicht in der Kirche bin" aber falsch, und davon gehe ich zunächst mal nicht aus.

Zudem ist das für die eigentliche Frage eher unerheblich, es geht ja um die Abgabe einer Steuererklärung durch einen Minderjährigen und die Erstattung von KeSt, SolZ (und auch Kirchensteuer). Ob jetzt Kirchensteuer zu Recht abgeführt wurde oder nicht ändert an der Antwort auf die Frage nichts. Selbst wenn er noch Mitglied in der Kirche sein solte, wird er die Kirchensteuer erstattet bekommen.

Brigi123  05.11.2017, 19:15
@Zappzappzapp

War nur ein zusätzlicher Hinweis an den Fragesteller. 

Mit seinen 16 Jahren weiß er eventuell noch nicht, dass er z.B. durch eine Taufe automatisch Kirchenmitglied ist, obwohl er nie aktiv eingetreten ist. 

Dann müßte er eben aktiv austreten. Eine Mitteilung an die Bank  reicht dann eben nicht aus.

Ich glaube irgendwie nicht, dass sich die Steuerverwaltung Daten aus den Fingern saugt...

Zappzappzapp  05.11.2017, 19:35
@Brigi123

Mag sein, dass er sich irrt. Das macht aber in seinem Fall ohnehin unterm Strich keinen Unterschied.

Die Steuerverwaltung muss sich nichts aus den Fingern saugen, die weiss ja, ob er in der Kirche ist oder nicht.

Der Fragesteller hat die Religionszugehörigkeit bei Kontoeröffnung der Bank gegenüber zu erklären und entsprechend nimmt die Bank die Abzüge vor oder eben auch nicht.

Was bei Falschangaben genau passiert, weiss ich nicht, aber da alles über die persönliche Steuer-ID (TIN) automatisch überprüft wird/werden kann, würde eine Falschangabe sicher auffallen.

Brigi123  05.11.2017, 19:49
@Zappzappzapp

Und genau das, was Du im letzten Absatz beschrieben hast, wird hier passiert sein.

 Jetzt ist aber auch gut, ich lese hierzu nichts mehr weiter. 

Der Fragesteller kann ja selbst entscheiden, wie er mit den divergierenden Antworten umgeht.

Am Ende des Jahres bekommst du von deiner Bank eine entsprechende Steuerbescheinigung auf Anforderung.

Dort steht dann auch, wo du die entsprechenden Einträge in Elster machen kannst.

Die Anmeldung bei Elster muß der Erziehungsbrechtigte durchführen und die Erklärung dann jeweils unterschreiben.


Danke für die vielen Antworten. Ich habe mir jetzt das Forumular KAP 2016 angeschaut und ich denke ich sollte das hinbekommen. Macht es denn für mich Sinn eine Günstigerprüfung machen zu lassen? Habe gelesen dass es unter 15.000€ Sinn macht richtig ? Bekomme ich dann komplett die Kapitalertragssteuer wieder? Ach so und zu den anderen Antworten, einer hat geschrieben das ich den Soli wiederbekomme, ist das richtig ?


Zappzappzapp  05.11.2017, 22:43

Deine Frage kann man nicht 100%ig beantworten, weil die genaue Höhe Deiner Einkünfte nicht bekannt ist. Die musst Du hier aber nicht nennen.

Lass die Günstigerprüfung einfach durchführen. Kostet nix und wie der Name schon sagt, es wird das für Dich günstigere angewendet. Ein Nachteil kann Dir dadurch nicht entstehen.

https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/anlage-kap/die-guenstigerpruefung-in-der-anlage-kap/

Was Deine zweite Frage betrifft, so bekommst Du, soweit Du mit Deinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von €8820 (2017) bleibst, die KeSt, den SolZ und auch die Kirchensteuer zurück.

Tipp:

Besorg Dir  Ende des Jahres die kostenfreie Testversion vom Steuerprogramm Tax2018. Hier der Link für die "alte" Version 2017 (Pos.4):

https://www.buhl.de/alle-testversionen

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