Kurzfristiger Minijob in Österreich?
Ich bin Pensionär mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Freizeitwohnsitz in Österreich. Ein österreichischer Hüttenwirt hat mir für die Skihauptsaison einen Minijob angeboten. Welche Behörden in D und A muss ich womit befriedigen...?
1 Antwort
Ich glaube, dass das Einkommen nicht in D zu besteuern ist, da die Betriebsstätte in Österreich liegt. (Art. 15 Abs. 2 c DBA). Es muss aber in der Steuererklärung eingetragen werden und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, erhöht also Deinen Steuersatz. Als Laie.
In D musst Du m.E. nur die Einkünfte in der Steuererklärung angeben, weitere Pflichten sehe ich hier nicht.
Mit dem österreichischen Recht kennt sich hier niemand aus, da wirst Du in diesem Forum wohl kaum eine rechtssichere Antwort erhalten.
Ich würde aber wohl eher dazu tendieren, die Anschrift des in D gemeldeten Hauptwohnsitzes anzugeben. Einen "Freizeitwohnsitz" gibt es wirklich in Österreich?
Hat denn der ag keinen Steuerberater? Ggf. käme auch eine Honorartätigkeit infrage, falls es in AT so was gibt.
wegen 2 std täglich für 3 wochen ist das alles ein unsinniger aufwand... trotzdem danke.
ps. freizeitwohnsitz ist eine tiroler spezialität. ist wie zweitwohnsitz, nur in tirol eben.
es geht nur darum, wem ich was angebe. beim ag die deutsche oder die freizeitwohnsitzadresse?. und als pensionierter beamter habe ich auch in d keine sv nr...