Muß ich das meinem Chef schriftlich in Form einer Kündigung mitteilen
du solltest es dem Chef in welcher Form auch immer mitteilen in Abstimmung mit der DRV. Woher soll er sonst wissen, was du vorhast?
Bekomme ich die Urlaubstage vergütet
Wenn du Resturlaub hast, der nicht genommen oder durch Freistellung ausgeglichen werden kann, so wird dieser ausbezahlt.