Muß ich das meinem Chef schriftlich in Form einer Kündigung mitteilen

du solltest es dem Chef in welcher Form auch immer mitteilen in Abstimmung mit der DRV. Woher soll er sonst wissen, was du vorhast?

Bekomme ich die Urlaubstage vergütet

Wenn du Resturlaub hast, der nicht genommen oder durch Freistellung ausgeglichen werden kann, so wird dieser ausbezahlt.

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der Vorbehalt der Nachprüfung gilt für das Finanzamt, nicht für deine Seite. Für dich ist der Steuerbescheid rechtskräftig.

Ist der Steuerbescheid zu deinem Vor- oder Nachteil? Hast du zu wenig Steuern bezahlt, solltest du in die Gänge kommen und dem Steuerberater Beine machen, denn dann steht Steuerhinterziehung im Raume.

Von welchem Anspruch sprichst du genau? Wer soll gegenüber wem einen Anspruch haben? Du ggü. dem Steuerberater und seiner Leisung? Das FA gegenüber dir?

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wie willst du Urlaub nehmen, wenn du in Elternzeit bist.

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht ganz. Vermute ich.

Aber vermutlich meinst du das:

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/bag-urlaub-kann-wegen-elternzeit-gekuerzt-werden_218_78150.html

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bist du dir so sicher, dass sie keine Steuern hätten zahlen müssen? Wenn jemand 200.000 Euro auf der hohen Kante hat, diese nicht unterm Kopfkissen liegend, dann kommen da einige Tausend Euro Zinsen zusammen. Und ob die wirklich steuerfrei sind?

Ich würde mir das genau ansehen, denn jetzt ist das Geld in D. Und damit kann es zu Fragen kommen, woher das Vermögen stammt und wo denn die Besteuerung ist.

Lohnsteuerhilfeverein könnte eine günstige Variante sein, den Fall abzuwägen, was zu tun ist.

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sprich mit der Arge oder setz dich dorthin und stell die Fragen denjenigen, die diese Gelder bekommen. Die werden dir dann sagen, wie sie mit dem Geld über die Runden kommen.

Übrigens: es ist hilfreich, Fragen verständlich zu formulieren, um sinnvollen Antworten zu bekommen.

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du kannst mit deinem geliehenen Geld machen was du willst.

Ausnahme: der Kredit ist gebunden an eine Art der Verwendung. Das könnte das Vorhaben einschränken.

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du bewegst dich im theoretischen, hypothetischen Raume. Und basierend fehlenden Fakten willst du eine Antwort?

Ich weiss nur, dass diese Bezahlverfahren kommen werden. Sie sind Fakt in anderen Ländern und werden eingesetzt - erfolgreich. Viele Firmen arbeiten an so einer Bezahlmöglichkeit. Und das sind keine kleinen Firmen, sondern die Big Player.

Diese Verfahren werden kommen. Und sie werden so sicher sein, wie alles, das wir beim Bezahlen kennen: Kreditkarten, Onlinebanking, Onlineshopping, Geldautomaten etc. Es wird immer Lücken geben. Aber meist wird das Verfahren sicher ablaufen.

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ja, da hat sich was geändert. Das musste ich auch feststellen. Hier ist der Rechner http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner.html

Die Änderungen der Steuerklassen müssen früher erfolgen und die Regierung nimmt nun nicht mehr den individ. Nettoverdienst, sondern zieht Pauschalwerte ab. Das sind die Änderungen, die mir bekannt sind.

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ich verstehe unter Einkommensverlust, dass man gar nichts mehr verdient, nicht weniger.

Ich war auf der Seite und konnte diesen "Werbe"aspekt nicht nachhaltig klären.

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es ist nun die Frage, wie man das Wort "Jahresurlaub" zu verstehen hat. Reden die nur so daher und nennen den Resturlaub, den sie noch haben, einfach Jahresurlaub oder meinen sie wirklich einen ganzen Jahresurlaub?

Eigentlich hat man nur den anteiligen Urlaubsanspruch. Es gibt jedoch die Möglichkeit, wenn mehr als 6 Monate vergangen sind, den Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber zu nehmen, dann bekommt man jedoch beim neuen keinen mehr.

Im Gesetz stehen die exakten Regeln: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

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