Konzertkarten auf raten gekauft, Konzert wurde abgesagt und Veranstalter ist insolvent. Muss ich die raten trotzdem zahlen?
Hallo,
ich habe im Oktober letzten Jahres Konzertkarten gekauft, da ich meine Eltern nicht dafür zahlen lassen wollte, habe ich mich für einen Ratenkauf entschieden,da ich die Summe nicht auf einen Schlag zahlen konnte, jedoch wurde das Konzert nur 2 Wochen bevor es stattfinden sollte abgesagt & der Veranstalter ist insolvent.
Die Raten sind jedoch nicht abbezahlt, habe auch schon mehrmals mit den Kartenverkäufer und der Firma telefoniert über die der Ratenkauf läuft um die Ratenzahlung abzubrechen. Der Abbruch klappt jedoch nicht und jedes mal wenn mir ein Lösungsweg vorgeschlagen wird, klappt es am Ende doch nicht und weder der Ticketverkäufer noch die Firma über die der Ratenkauf läuft, können mir irgendwie eine richtige Auskunft geben und sagen mir jedesmal etwas anderes.
Ich wollte fragen ob ich weiterhin dazu verpflichtet bin zu zahlen, eigentlich sagt mir jeder dass im Falle einer Konzertabsage, ich mein Geld zurück bekomme und nicht weiterzahlen muss, ich weiss dass der Veranstalter Insolvent ist und es eher unwahrscheinlich ist Geld zurück zubekommen aber den Ratenkauf könnte man doch irgendwie stoppen oder nicht ?
5 Antworten
Das sind vermutlich zwei verschiedene Dinge. Den Ratenkauf hast Du ja nicht mit dem Veranstalter abgeschlossen, sondern mit dem Vermittler (eventim o.ä.). Also musst Du beim Vermittler in die AGB sehen. Dort ist dieser Fall mit Sicherheit geregelt.
Und zukünftig schriftlich kommunizieren, wie unten schon erwähnt würde. Die telefonischen Absprachen funktionieren ja nicht.
Hast du über Billpay bezahlt ?
Diese gehen in Vorleistung und haben das Geld dann schon bezahlt und haben dann nichts damit zu tun, ob alles abgesagt wird oder die Pleite gehen.
die Raten musst du dann trotzdem weiter an Billpay bezahlen. Schließlich haben sie es ja schon für dich bezahlt.
Und da Billpay auch Mitglied der Schufa ist, solltest du bei Inkassoabgabe, mit einem Schufa Eintrag rechnen.
Du bezahlst also letztlich und musst doch an den Insolvenzverwalter wenden! Damit du auf die Liste der Gläubiger gesetzt wirst. Aber das Geld wirst du sicherlich nicht wieder sehen.
Da keine Leistung mehr zu erwarten ist, solltest du weitere Zahlungen unbedingt lassen. Kündige das schriftlich (!) gegenüber dem Veranstalter an. Wenn die Raten per Lastschrift eingezogen werden, zusätzlich mit dem Hinweis, dass die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen wird du weitere Abbuchungen zurückgehen lässt.
Für mich klingt das nach verbundenen Verträgen:
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358,359
Folge ist der Einwendungsdurchgriff auch gegenüber dem Kreditgeber.
hab insgesamt 3 Karten gekauft also waren das mehr als 200 Euro & danke für die hilfreiche Antwort
Ein Hinweis: Die Konzertkarte ist doch hoffentlich teurer als 200 Euro gewesen?!!! Ansonsten wird das nämlich nichts mit dem Einwendungsdurchgriff, siehe § 359 BGB, letzter Satz.