Kontopfändung: Kann Gläubiger ins Soll pfänden, wenn Disopkredit vorhanden?

1 Antwort

Alles schon mal dagewesen und auch schon gerichtlich entschieden. Wikipedia hilft einem da weiter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionskredit#Pf.C3.A4ndbarkeit

Der Kontoinhaber muß den Dispo abrufen, vorher ist keine Pfändbarkeit gegeben.


MemphisTheo 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 16:44

Vielen Dank, für die Antwort!

Was bedeutet: "...die freien Teile abrufen..."? Bucht die Bank nun - bei Pfändung - selbständig den freien Teil der Kreditlinie ab und überweist sie dem Gläubiger oder ist sie auf die Zustimmung des Schuldners angewiesen?

Laut Wikipedia "...greift (die Pfändung) hier jedoch nur, wenn der Kontoinhaber diese freien Teile abruft..." und: "Verfügt der Kunde jedoch nicht, greift auch die Pfändung nicht." Was heißt denn das nun genau?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

LG M. T.

Privatier59  24.10.2012, 17:00
@MemphisTheo

Die Bank muß bereit sein, den Dispo zu bedienen. Und, welche Bank tut das schon bei vorhandener Pfändung?