Kontopfändung: Kann Gläubiger ins Soll pfänden, wenn Disopkredit vorhanden?
Liebe Community,
kann ein Gläubiger darauf bestehen, dass zur Deckung seiner (bei der Bank per Pfändungsbeschluss gerichtlich geltend gemachten) Forderung die Bank dem Kontoinhaber den Betrag ins Soll hinein bucht, wenn der Kontoinhaber einen Dispositionskredit besitzt?
Nehmen wir an, der Kontostand ist 0, ich besitze aber einen Dispo von 1000 € und es kommt eine Kontopfändung. Kann bzw. darf bzw. wird die Bank dann den Dispo ausschöpfen, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen? Könnte sie das, darf sie das oder wird das in der Praxis "schon mal" so gehandhabt?
LG Euer MemphisTheo
1 Antwort
Alles schon mal dagewesen und auch schon gerichtlich entschieden. Wikipedia hilft einem da weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionskredit#Pf.C3.A4ndbarkeit
Der Kontoinhaber muß den Dispo abrufen, vorher ist keine Pfändbarkeit gegeben.
Die Bank muß bereit sein, den Dispo zu bedienen. Und, welche Bank tut das schon bei vorhandener Pfändung?
Vielen Dank, für die Antwort!
Was bedeutet: "...die freien Teile abrufen..."? Bucht die Bank nun - bei Pfändung - selbständig den freien Teil der Kreditlinie ab und überweist sie dem Gläubiger oder ist sie auf die Zustimmung des Schuldners angewiesen?
Laut Wikipedia "...greift (die Pfändung) hier jedoch nur, wenn der Kontoinhaber diese freien Teile abruft..." und: "Verfügt der Kunde jedoch nicht, greift auch die Pfändung nicht." Was heißt denn das nun genau?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
LG M. T.