Kontopfändung! Hilfe!?
Ich habe einen Brief meiner Bank bekommen (Sparkasse) in dem steht das mein Skonto gepfändet wurde. Oben in dem Brief steht der Gläubier und ein Gesamtbetrag. Ist das der kompletter Betrag weswegen das Konto gesperrt wurde?
Mal angenommen er ist es und ich hab das Geld zusammen.. wenn ich damit zu meiner Bank gehe, und das Geld überwiesen wird, wird das Konto dann frei gegeben und es ist 'alles wieder gut'? Werde mich morgen natürlich an meine Bank wenden. Aber vielleicht kann mir hier schon jemand helfen damit ich heute Nacht beruhigter schlafen kann. Achja, ich hab keine Ausgaben von dem Konto.. also keine Miete oder sowas. Und erhalte auch keinen Unterhalt oder etwas dergleichen.
DANKE!
3 Antworten
Du bist bestimmt noch sehr jung (“es gehen keine Ausgaben von meinem Konto ab“).
Die Kontosperrung wird wieder aufgehoben, spätestens wenn der Gläubiger der Bank schriftlich mitteilt, dass die Pfändung gegenstandslos ist.
Du solltest Dir den Titel dann aushändigen lassen.
Es ist dann soweit erstmal “alles gut“.
Aber Du hast wahrscheinlich nun Deinen ersten Schufa-Eintrag.
Das ist ungünstig, wenn Du z.B. eine eigene Wohnung anmieten willst.
Also lies in Zukunft Deine Post und reagiere darauf.
Der Schufa-Eintrag wird nach einigen Jahren auch wieder gelöscht. Also paß auf, dass nichts Neues dazu kommt, dann hast Du nach einigen Jahren wieder eine saubere Schufa.
Normalerweise gibt es ne Pfändung bei Schulden. Hatte so was früher. Als ich die ganze Summe (von Schulden) ausgezahlr hatte, wurde wieder pfändungsfrei.
Sofern die Pfändung zu Recht besteht und Du nicht vor hast dagegen vorzugehen, ist es tatsächlich die schnellste und m.E. beste Option, der Bank die sofortige Überweisung des Pfändungsbetrags zu erlauben - damit das Konto wieder pfändungsfrei wird.
Kläre jedoch die Bedingungen der Pfändungsaufhebung mit dem Bankmitarbeiter vor der Einzahlung des Geldes - nicht dass die Bank noch auf die schriftliche Freigabe durch den Pfändungsgläubiger warten will.
Aber auch dann, wenn die Bank die schriftliche Freigabe durch den Gläubiger verlangt, sollte er/sie das nötige Geld einzahlen.
Anders wird die Kontosperrung ja nicht zu beheben sein.