Theoretisch kannst du den Vertrag in dem Fall selbst kündigen:
In bestimmten Situationen können Sie jedoch auch eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung vornehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem, wenn eine Beitragserhöhung ohne eine gleichzeitige Leistungsverbesserung vorgenommen wurde.
Quelle: www.prozesskostenfinanzierung.de/rechtsschutzversicherung
Ansonsten die Summe der Selbstbeteiligung akzeptieren...