Theoretisch kannst du den Vertrag in dem Fall selbst kündigen:

In bestimmten Situationen können Sie jedoch auch eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung vornehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem, wenn eine Beitragserhöhung ohne eine gleichzeitige Leistungsverbesserung vorgenommen wurde.

Quelle: www.prozesskostenfinanzierung.de/rechtsschutzversicherung

Ansonsten die Summe der Selbstbeteiligung akzeptieren...


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Normalerweise gibt es ne Pfändung bei Schulden. Hatte so was früher. Als ich die ganze Summe (von Schulden) ausgezahlr hatte, wurde wieder pfändungsfrei.

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