Kontensperrung des Nachlasskontos?
Die Sparkasse bei dem sich das Nachlasskonto befindet hat das Konto gestern gesperrt. Man verlangt von mir die Umschreibung auf meinen Namen damit das Konto den Rechte- und Vermögensinhaber ausweist nach Paragraf 154 AO. Bisher habe ich das immer verweigert. Wie kann ich mich wehren?
3 Antworten
Man kann sich ja nun schwerlich "wehren" dagegen, dass die Bank das Konto des Verstorbenen nun als Nachlasskonto führt.
Meine Frage wäre eher, wie man als Erbe (so man denn Erbe ist), dazu gelangen kann, über das Nachlasskonto verfügen zu können. Dazu sollte allerdings keine Umschreibung des Kontos auf den Namen des legitimierten Erbberechtigten nötig sein.(Geraten wäre das auch Unsinn).
Vielleicht teilst Du uns noch ein paar Sätze mit.
Ansonsten schonmal als Beschwerdestelle: Ombudsmann oder Bafin.
Sparkassen haben eine Affinität zum Geld, nicht unbedingt zum Kunden ! 🤨
Aber man muss dir doch zumindest den Grund, die Gesetzesgrundlage zum Paragraf 154 AO, erklärt haben. Liest sich nach deiner Darstellung aber nicht so 🤔
Warum stört Dich das denn?
Wenn Du das Guthaben nun geerbt hast, ist es doch Deins. Wie Gänseliesl auch schon verlinkt hat, dann musst Du das Geld auch als Deines behandeln.
Da hängen ja diverse rechtliche Sachen dran, sei es Erbschaftssteuer oder ALG-II-Bezug oder Erbschaftsstreitigkeiten mit Dritten, da gäbe es viele Möglichkeiten.
Sparkassen haben vor allem eine Affinität zum Geldwäschegesetz und zu Haftungsfragen. Natürlich kann man ein Nachlasskonto nicht endlos nutzen, wenn der Nachlass schon abgewickelt ist. Wie lange das hier ging und warum, wissen wir nicht.
☝️ " Der Gäserne Mensch " weitere Maßnahmen zur staatlichen Überwachung ! 🤫😉
Nein hat man nicht. Ich vermute die wollen mich los werden weil ich denen kein Geld bringe
Du sollst es ja nicht Auflösen, sondern .....
auf deinen Namen umschreiben, damit das Konto den Rechte- und Vermögensinhaber ausweist nach Paragraf 154 AO. Für die Umsetzung haben die SpK bis Dez. 2019 Zeit.
Im Grunde bleibt doch trotzdem alles wie es war ......
Wie lange geht das schon so? Glaube kaum, dass die Sparkasse zwei Wochen nach dem Todesfall zu solchen Maßnahmen greift.
Welchen Grund hast Du denn die Umschreibung zu verweigern? Sind unlautere Machenschaften das Motiv oder einfach nur Sturheit?
Klar ist auf jeden Fall, dass über die tatsächlichen Verhältnisse getäuscht wird wenn das Konto eines Verstorbenen genutzt wird und dem hat die Sparkasse ein Ende bereitet. Widerstand ist zwecklos.
Da laufen immer noch zwei kleine Sachen von meiner Mutter über das Konto. Einmal eine Abbuchung von 20€ letztmalig im Dezember und ein kleiner Geldeingang. Ja ich bin stur, ich zahle für dieses Konto, folglich sollte es auch so bestehen bleiben bis wirklich alles abgewickelt ist, egal wie lange es dauert.
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"wie kann ich mich wehren" ? ....wohl gar nicht.
" Für zuvor eröffnete Konten besteht eine Nacherhebungspflicht bis 31.12.2019 (Art. 97 § 26 Abs. 5 EGAO). "
Quelle:
Ich bin die Alleinerbin und hatte auch schon vorher eine Kontovollmacht. Das das Konto als Nachlasskonto geführt wurde ist doch normal
Das die Sparkasse das Konto gesperrt hat bis ich die Änderung unterschreibevfibde ich nun gar nicht nett