Sind Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten während des harten Lockdowns erlaubt?
Unser Vermieter möchte seine Wohnung verkaufen. Er hat während des harten Lockdowns einen Interessenten angekündigt, der die Wohnung während des Lockdowns besichtigen möchte. Damit wären wir mehr als die erlaubten Haushalte. Außerdem sollen die Wohnung fotografiert werden. Wofür hat er auch nicht gesagt. Wir möchten aber nicht, dass Fremde Fotos von unseren privaten Räumen schießen. Der Vermieter hat uns nicht um Erlaubnis gefragt, er sagte uns nur es werden Fotos gemacht. Er hat uns am zweiten Weihnachtstag telefonisch (ich war so blöd und habe das Telefonat angenommen!) mitgeteilt , dass am Montag die Fotos gemacht werden. Ist das nicht sehr kurzfristig? Finde es auch sehr unverschämt an den Feiertagen anzurufen. Er hätte es uns vorher sagen sollen.
Müssen wir das hinnehmen?
Wir möchten nicht, dass jeder Kaufinteressent Fotos von unserer Wohnung hat, weil wir auch nicht absehen können, wie viele es geben wird. Wir möchten auch nicht mehrere Interessenten in der Wohnung haben, da meine Freundin vor einem Monat ein Baby geboren hat.