Können Eheleute ein VL-Depot auch als Gemeinschaftsdepot führen?

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Nein: Das VL-Depot wird grundsätzlich nur für den jeweiligen Arbeitnehmer angelegt und ist daher nicht als Gemeinschaftskonto geeignet. Wenn beide Ehepartner arbeiten können Sie allerdings für jeden ein eigenes VL-Depots eröffnen.

Die andere Wahl der Verwendung von vL ist der Einsatz zum Kapitaldienst von Baufinanzierungen. Es darf auch auf das Kreditkonto gezahlt werden.