Kleingewerbe anmelden für Croque Lieferdienst, was muss man beachten?
Hallo Leute, ich arbeite 40 std hauptberuflich. Jetzt wollte ich ein kleingewerbe anmelden für ein Croque Lieferbringdienst, das ich erstmal nur am Wochenende (Freitag, Samstag und Sonntags) ausüben will, um zu sehnen wie die Resonanzen sind. Bis jetzt habe ich schon sehr gute Erfahrungen mit Freunden und Bekannten gemacht. Sie haben mich immer wieder angesprochen haben ob ich das nicht am Wochenende anbieten kann als Lieferdienst. Da die Nachfrage sehr hoch war.
Jetzt sind meine Fragen:
- Kann man das als Kleingewerbe ausüben, wenn nein, als was wird es eingestuft?
- Was habe ich zu beachten bei dem Gewerbe?
- Darf ich es das ganze Wochenende ausüben (Wie viele Stunden im Monat)?
- Worauf muss ich achten wenn ich essen anbiete und welche Vorschriften gibt es?
- Wie üben sich die Nebeneinkünfte auf mein Jahresgehalt aus? (Jahreseinkommen: 30000€)
Danke für eure Antworten im voraus.
2 Antworten
1. Nein, weil es Kleingewerbe nicht gibt.
2. Gewerbe anmelden als Gewerbe im Nebenerwerb (im Gegensatz zum Haupterwerb).
3. Selbständige dürfen arbeiten soviel sie wollen (oder müssen). Entscheidend ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Eigentlich ist eine Nebentätigkeit nur melde-, aber nicht genehmigungspflichtig, aber wenn Du Dein ganzes Wochenende arbeitest, könnte der Erholungswert des Wochenendes leiden.
4. Das Sagt Dir das Gewerbeamt. Wo wirst Du denn die Sachen zubereiten, oder bringst Du es nur von so einer Croque Filiale?
5. Der Gewinn (also Einnahmen - Ausgaben) wird über die Anlage "G" in Deine Einkommensteuererklärung gehen. Du solltest mit ca. 30-35 % des Gewinns rechnen. Ab 24.000,- Gewinn kommt Gewerbesteuer, aber die wird zu einem großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
6. Umsatzsteuer ist nur ein Thema, wenn Du über 17.500,- Umsatz (Einnahmen) erwartest, bzw. im Vorjahr hattest.
wfwbinder hat wie üblich schon sehr viel Treffendes geantwortet.
1. Ein Kleingewerbe ist ein ganz normales Gewerbe (im Nebenerwerb), der Begriff Kleingewerbe gilt m.E. nur für die Umsatzsteuer.
2. Vieles. Womit transportierst Du denn die Lebensmittel ? Die Frage zielt in Richtung gewerbliche Nutzung (D)eines Kfz. Außerdem, brauchst Du eine Berufshaftpflicht ?
4. Du willst doch nur liefern oder ? Wenn Du auch zubereitest, dann wird das deutlich komplexer. Details gibt es beim Gewerbeamt.
5. Einnahmeüberschussrechnung, der Gewinn wird auf dein Gehalt oben drauf geschlagen.