Antwort
Es ist korrekt, dass du nur bis einschl. Austrittsmonat gezahlt hast.
Bewahre deine Belege gut auf, es passiert immer öfter, dass man noch nach Jahren versucht Geld einzutreiben.
Bei meiner Familie geschah dies in 30 Jahren 5x !
Ich würde eine Kopie der Austrittserklärung und den Nachweis der bis dahin geleisteten Zahlung (Kopie) zurücksenden. Bestenfalls mit der Bitte von weiteren Belästigungen abzusehen.
Auf lohnsteuer.kompakt gefunden:
Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?Die Kirchensteuerpflicht endet:
- mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
- mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stirbt.
- wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Kirchenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.