Kindesanhörung?

Emelina  10.03.2024, 23:16

Wie alt ist das Kind? Warum wird das Kind angehört? Geht es um deine Ehescheidung? Lebt das Kind bei dir oder beim Vater?

MissSnickers 
Beitragsersteller
 10.03.2024, 23:24

Das Kind wird demnächst 5 Jahre, sie lebt im Wechsel Modell 30% bei mir und 70% beim Kindesvater. Ich habe auf mehr Umgang eingeklagt, weil das Kind selber sagt sie möchte zu mir.

2 Antworten

Geht es um Sorgerecht oder Umgangsregelungen? Wie alt ist das Kind? Natürlich darfst du dort hinkommen, wie der Verfahrensbeistand sagt.
Und deine Anwältin mag auch richtig liegen, dass es auf Manipulation hinauslaufen kann. Ohne die Hintergründe zu kennen, kann man da nichts zu sagen. Ja, es kann als Manipulation gewertet werden, aber sich unter Umständen auch ins Gegenteil umkehren, dass man dir Nichtinteresse unterstellt, weil du zu so einem wichtigen Termin es nicht für nötig hältst, selber zu erscheinen.
Meinst du eine gute Anwältin zu haben? Dann höre auf sie, kannst du es nicht beurteilen oder hast du da Zweifel dran, dann geh hin. Auf der anderen Seite kommt es schon nicht ganz unerheblich drauf an, um was es eigebtliugeht. Wenn ohnehin nur das Kind angehört wird, dann folge dem Rat deiner Anwältin.


MissSnickers 
Beitragsersteller
 10.03.2024, 23:26

Es geht um Umgangsverhandlung, sie wird demnächst 5 Jahre alt.

Danke für deine Antwort

orgel  10.03.2024, 23:31
@MissSnickers

Und warum erfolgt die Anhörung? Will er mehr Umgang? Geht es im Hintergrund ggf. auch um Unterhalt? Auf wessen Initiative hin erfolgt das ganze Verfahren?

MissSnickers 
Beitragsersteller
 10.03.2024, 23:38
@orgel

Ich möchte mehr Umgang und das Kind möchte auch mehr zu mir.

Ich vermute das es wegen der Privatinsolvenz mit dem Kindesvater zu tun hat

Auf meiner Kappe erfolgt das ganze Verfahren.

orgel  11.03.2024, 00:05
@MissSnickers
Ich vermute das es wegen der Privatinsolvenz mit dem Kindesvater zu tun hat

Was könnte das damit zu tun haben?

Ich bleibe dabei: Wenn du das Verfahren bewirkt hast und du meinst von deiner Anwältin gut vertreten zu sein, dann höre auf die Anwältin.

Aber es wird ja einen Grund dafür geben, dass du mehr Umgang möchtest und der Vater bisher vermeintlich mehr Umgangsrecht hatte.
Warum und von wem wurde die bisherige Regelung so getroffen, wie sie aktuell ist? Und wie konkret ist es aktuell geregelt und warum?

MissSnickers 
Beitragsersteller
 11.03.2024, 00:27
@orgel

Sein Freibetrag ändert sich. Ist das Kind mehr bei ihm, so wird das Kind als ganzes bei ihn mit berechnet. Teilen wir allerdings das Kind Fair 50/50, so wird das Kind nur zur Hälfte (0,5) bei ihn mit berechnet.

Als ich mich getrennt habe, habe ich ihn gebeten vorerst sich um das Kind zu kümmern, weil ich meine Wohnung renovieren musste und auch dementsprechend Möbel organisieren müsste. Und das Gericht wollte das wir mit dem Jugendamt zusammen arbeiten.

Ich würde mich auf das verlassen, was die Anwältin sagt, so sehr du auch emotional involviert und deshalb im Zwiespalt bist.

Wer könnte einen besseren Rat geben, als eine (Fach-)Anwältin, die die komplette Vorgeschichte kennt?


MissSnickers 
Beitragsersteller
 10.03.2024, 22:31

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort

FrauEichhorn  10.03.2024, 22:39
@MissSnickers

Ich drücke dir die Daumen. Elterliche Liebe zeigt sich auch im Vertrauen, dass man seinen Kindern schenkt. Dein Kind weiss sicherlich, dass du es lieb hast und für es da bist, auch wenn du nicht immer dabei und präsent bist. Vielleicht wäre es noch wichtig zu wissen, was das Kind braucht und wie es sich am besten fühlt. Sicherlich ist das Kind auch aufgeregt, da es alles nicht so ganz versteht und vielleicht Angst hat, etwas falsch zu machen. Aber es wäre ja nicht allein und mit dem Kindsvater wäre eine Bezugsperson dabei.

Ein Kompromiss wäre vielleicht noch, draußen zu warten. Ohne die Hintergründe und die Beziehung zum Kindsvater zu kennen, lässt sich das schwer beurteilen.