Fahrerschutz - Versicherung?

2 Antworten

Wenn du eine richtige private Unfallversicherung besitzt brauchst du das nicht.

Wenn die steuerliche Stellung analog der priv. UV ist, wäre eine Ansetzbarkeit als Sonderausgaben zwar gegeben, diese sind aber zumeist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

heinrich203 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 19:43

Nein eine private Unfallversicherung habe ich nicht. Deshalb macht für mich diese Fahrerschutzversicherung schon Sinn. Wie andere User hier schon geschrieben haben, ist das eine Unfallversicherung. Sie sichert meiner Meinung nach nur private Gegebenheiten ab und keine beruflichen. Außerdem sichert sie mich nur im Auto bzw. bei der Fahrt im Auto ab. Auf der Arbeit nicht mehr Deshalb würde ich den vollen Jahresbetrag unter sonstigeVorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsororgeaufwendungen eintragen. Die Eintragung als Sonderausgaben würde sich bei mir auch noch rechnen.

Absetzen kannst Du sie nicht - aber als Sonderausgaben geltend machen.

Ob sie sich auswirkt - kaum.


heinrich203 
Beitragsersteller
 09.03.2020, 14:39

Danke zählt dieser Fahrerschutz mit zur KFZ Haftpflicht oder ist das eher eine Unfallversicherung ? Kommt das in die Anlage Vorsorgeaufwendung rein ?

detlef32  10.03.2020, 01:56
@heinrich203

Gehört zu den Unfallversicherungen. Sie versichert Dich und nicht Ansprüche gegen Dich.

heinrich203 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 11:47
@detlef32

Kommt die in die Anlage Vorsorgeaufwendungen unter sonstige Vorsorgeaufwendungen? Bin mir nicht sicher.

detlef32  11.03.2020, 00:30
@heinrich203

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Unfallversicherungen kommen in Anlage Versorgungsaufwand Zeile 48