Fahrerschutz - Versicherung?
Hallo ich habe neben meiner KFZ Haftpflichtversicherung bei meiner KFZ Versicherung eine Fahrerschutzversicherung abgeschlosse. Kann ich diese Fahrerschutzversicherung neben der KFZ Haftpflichtversicherung noch als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzen? Ich bin Arbeitnehmer.
2 Antworten
Wenn du eine richtige private Unfallversicherung besitzt brauchst du das nicht.
Wenn die steuerliche Stellung analog der priv. UV ist, wäre eine Ansetzbarkeit als Sonderausgaben zwar gegeben, diese sind aber zumeist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Nein eine private Unfallversicherung habe ich nicht. Deshalb macht für mich diese Fahrerschutzversicherung schon Sinn. Wie andere User hier schon geschrieben haben, ist das eine Unfallversicherung. Sie sichert meiner Meinung nach nur private Gegebenheiten ab und keine beruflichen. Außerdem sichert sie mich nur im Auto bzw. bei der Fahrt im Auto ab. Auf der Arbeit nicht mehr Deshalb würde ich den vollen Jahresbetrag unter sonstigeVorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsororgeaufwendungen eintragen. Die Eintragung als Sonderausgaben würde sich bei mir auch noch rechnen.
Absetzen kannst Du sie nicht - aber als Sonderausgaben geltend machen.
Ob sie sich auswirkt - kaum.
Gehört zu den Unfallversicherungen. Sie versichert Dich und nicht Ansprüche gegen Dich.
Kommt die in die Anlage Vorsorgeaufwendungen unter sonstige Vorsorgeaufwendungen? Bin mir nicht sicher.
Kauf Dir ein Steuerprogramm
Ich kaufe mir immer zwischen Weihnachten und Neujahr das Programm von Aldi - kostet so 10 Euro. Aber ich habe es noch bei Amazon und Ebay gefunden.
Link ist hier nicht zulässig also einfach dort suchen nach Aldi Steuerprogramm Einkommenssteuer 2019
Aber es gibt auch Onlineprogramme (habe ich nie ausprobiert weil ich meine Daten behalten will)
Unfallversicherungen kommen in Anlage Versorgungsaufwand Zeile 48
Danke zählt dieser Fahrerschutz mit zur KFZ Haftpflicht oder ist das eher eine Unfallversicherung ? Kommt das in die Anlage Vorsorgeaufwendung rein ?