Kellnerin hat beim zahlen mit Ec Karte nicht beachtet , dass der Vorgang abgebrochen war , wer muss den fehlenden Betrag jetzt zahlen?
Die Kontodaten können nicht übermittelt werden , da es Girocard war.
jeder Kellner weiß , dass die auf solchen Fehler achten sollen , ansonsten würde jede kellner nicht drauf achten , dass die Ec Zahlung erfolgt sein muss .
Zweitens könnten es auch Freunde von ihr gewesen sein , und sie hat auf Abbruch getippt ....????
den fehlenden Betrag auf welche Kosten ???
2 Antworten
der Gast in erster Instanz !
Wenn dieser jedoch nicht mehr zu ermitteln ist, sollte der Gaststättenbetreiber gegen so etwas versichert sein.
Ein Vorsatz ist der Kellnerin doch wohl nicht anzulasten ! So etwas sollte nicht vorkommen - kann es aber !
Nuuuun..... so etwas ist schließlich nicht alltäglich.
http://www.schramm-assekuranz.de/firmen-assekuranz/newsletter/wenn-mitarbeiter-fehler-machen.html
.....ist dem Betreiber solch eine Absicherung zu teuer, zahlt er eben selbst drauf !
Wie können einem solche Fragen einfallen - wer hat denn gegessen und getrunken ?!
Ist er weg? Davon steht in der Frage (wie meist unvollständig, was ärgert) nichts.
Gibt es wirklich eine Zechprellerversicherung für Gastronomen? Auch gegen versehentliche Zechpreller? Was würde die wohl kosten? :) :) :)