Kellnerin hat beim zahlen mit Ec Karte nicht beachtet , dass der Vorgang abgebrochen war , wer muss den fehlenden Betrag jetzt zahlen?

2 Antworten

der Gast in erster Instanz !

Wenn dieser jedoch nicht mehr zu ermitteln ist, sollte der Gaststättenbetreiber gegen so etwas versichert sein.

Ein Vorsatz ist der Kellnerin doch wohl nicht anzulasten ! So etwas sollte nicht vorkommen - kann es aber !


Margarine 
Beitragsersteller
 14.04.2018, 10:14

Man kann sich nicht über solche Dinge versichern .

Wie können einem solche Fragen einfallen - wer hat denn gegessen und getrunken ?!


Gaenseliesel  14.04.2018, 00:30

er ist aber schon weg, der Glückspilz .....und nun ?

correct  14.04.2018, 01:20
@Gaenseliesel

Ist er weg? Davon steht in der Frage (wie meist unvollständig, was ärgert) nichts.