Kein Kurzarbeitergeld bei freiwilligem Praktikum?
Hallo zusammen,
ich absolviere ein freiwilliges Praktikum zwischen Bachelor und Master (nicht immatrikuliert). Jetzt wurden bis zum 31.03. Betriebsferien ausgerufen. Danach werden ab dem 01.04. alle Praktika "pausiert", da wir angeblich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Trotzdem habe ich aber seit Beginn des Praktikums in die Sozialversicherung (inkl. Arbeitslosenversicherung) eingezahlt. Habe ich trotz allem keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Vielen Dank im Voraus! :)
1 Antwort
Die Frage wurde neulich ausführlich beantwortet.
https://www.finanzfrage.net/frage/kurzarbeit-trotz-pflichtpraktikum#answer-1353544
Es ergibt sich dadurch aber keine "Anwartschaft" bei der Agentur für Arbeit im Sinne von KUG. Vor allem wenn Du als AN bzw. Praktikant alleine in die Arbeitslosenversicherung einzahlst und der AG-Anteil entfällt. (Versicherungsfreiheit)
Für KUG muss wie bei jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (Vollzeit/Teilzeit) AG und AN in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erst dann entwickelt sich ein KUG-Anspruch.
Das habe ich im Internet gelesen und es trifft auf mich zu:
Praktika, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, werden nicht im Rahmen betrieblicher Berufsbildung erbracht. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts, wonach Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Ich habe meinen Bachelor schon in der Tasche und mache das Praktikum (40h/Woche) nur zur Zeitüberbrückung. Auch dann muss mein AG keine AV-Anteile bezahlen?
Außerdem danke für deine Antwort! Falls es dir was hilft: ich erhalte Mindestlohn, also 1620€ brutto.
Wie sieht es bei Dir eigentlich mit der studentischen Krankenversicherung aus? Sovie ich weiss, ist die bei einem Vollzeitpraktikum zu 40/Woche gar nicht mehr machbar zu den günstigen Konditionen eines Studenten? Bist Du Selbstzahler (freiwillig gesetzl. krankenversichert)?
Erkundige Dich bzl. KUG bei gerne selbst bei der Agentur für Arbeit. Sie wird dir sicherlich nichts anderes mitteilen, als wir hier. Der AG spart sich bei den Praktis den teuren AV-Beitrag, damit verwirkt sich automatisch sein Anspruch auf KUG (gemeint ist der Anspruch des AGs - der AG beantragt KUG, nicht der AN!)
Du kannst froh sein, eine Ruhendstellung vom AG für das Praktikum in Zeiten einer Pandemie erhalten zu haben. Hast diese Pausierung eigentlich schriftlich vom AG?
Denn er hätte Dich genauso gut kündigen können und er kann das auch später noch tun, wenn ihm die Knete ausgegangen ist. Eine Ruhendstellung ist ein sehr gewagtes Unterfangen, weil die Zahlungen an die Krankenkasse gar nicht gesichert sind.
Hast Du das geklärt, wie Du in der nächsten Zeit krankenversichert bist?
Ich bin kein Student mehr (exmatrikuliert, Bachelor erfolgreich absolviert) und mache jetzt das Praktikum. Ich bezahle, wie jeder AN auch meinen KV-Anteil (keine studentische Versicherung).
Ich habe bei meiner KV angerufen und muss mich jetzt selbst freiwillig versichern, 190€/Monat. Außerdem habe ich für die Zeit des Praktikums eine Wohnung auf Zeit (noch 4 Monate), die nicht gekündigt werden kann. Ich brauche mein Entgelt.
Großer Mist! Melde mich am Abend im Thread bei Dir zurück.
Lösungsvorschläge: Stundung (Teilzahlung) der Miete oder eindringlichen Kündigungsversuch der Whg. beim Vermieter starten. Andere Beschäftigung am Ort der Whg. suchen. ALG2 - Antrag eine Überlegung wert? Bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ALG1 stellen, mit wenig Aussicht auf Erfolg, weil die 12 Monate Anwartschaft nicht erfüllt sind? Zugriff auf Geld/Einnahmen der Eltern und/oder Geschwister als Leihgabe.
Ich zahle aber als freiwilliger Praktikant in die Arbeitslosenversicherung ein. In diesem Beitrag geht es um einen Pflichtpraktikanten.