Kann Pflichtpraktikant Fehlstunden nacharbeiten?
Meine Kollegin und ich haben eine Praktikantin, die Ihr Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums absolviert.
Vereinbart waren 240 Stunden in 3 Monaten. Die Praktikantin fehlt hin und wieder mal an den fest vereinbarten Tagen (teils unentschuldigt teils mit Vorwarnung "Ich kann am Montag wg. eines Seminars nicht"). Sie schafft bis zum Ende der 3 Monate gerade mal die Hälfte der vereinbarten Pflichtstunden.
Kann Sie einen Teil nach dem Praktikum nachholen, oder müsste man sie dann aufgrund der 3 Monatsregel voll bezahlen? Nach sehr viel Ärger und Feedbackgesprächen kommt das für uns nämlich gar nicht in Frage.
Dürfen wir in der Bescheinigung die tatsächlich abgeleiteten Stunden eintragen, auch wenn im Vertrag 240 Std. stehen?
Danke für ein Feedback.
1 Antwort
Wenn sie ihre Stunden nicht da ist, erbringt sie von ihrer Seite aus ja schonmal nicht den vertraglich vereinbarten Umfang ihrer Leistung. Also könnt ihr auch nur das bescheinigen, was tatsächlich geleistet wurde. In dem Zuge werden auch nur die Stunden bezahlt, die tatsächlich geleistet wurden, es sei denn, sie holt die Fehlstunden noch nach. (Sollte dankbar sein, überhaupt Geld zu bekommen für Ihr Praktikum... unentschuldige Fehlzeiten zeugen ja von einer sehr liberalen Einstellung zur Arbeit generell... )
Ihr sollte das aber rechtzeitig vorher angekündigt werden, damit sie sich entsprechend drauf einstellen kann.
Grundsätzlich stimme ich zu, aber wo lesen Sie heraus, dass die Praktikantin bisher bezahlt wurde?