Kann geschäftlich genutztes Fahrzeug zum Abschreibungspreis von Privat übernommen werden?

2 Antworten

Das Finanzamt hat verlangt, die 1% Regelung anzuwenden, auch wenn ich mit dem Fahrzeug nur anhalte um Frühstücksbrötchen zu kaufen.

Wenn Du keine anderen privaten Fahrten hattest, als auf dem Weg zur Arbeit zu halten und Brötchen zu holen, warum hast Du dann kein Fahrtenbuchgeführt?

Wenn der Wagen 31.700,- UVP netto hatte, wäre die Basis für die 1 % Regelung der Bruttolistenpreis von 37.723,- gewesen, also 377,- mtl., bei der Berechnung der Amsatzsteur wäre dann noch die 80/20 Regelung in den Jahren zu beachten gewesen (20 % o. USt, für die Anteil von Steuer udn versicherung).

Das die jährlichen Kosten und die Summe für die Gesamthöhe der Privatanteile exakt die gleiche Summe ergeben, erschließt sich mir auch nicht.

Aber davon abgesehen, für die Übernahme ins Privatvermögen, gilt der übliche Verkaufswert. Ich würde den einfach über den Ankaufswert von Autohändlern ermitteln. Die umsatzsteuer die Du abführen musst, wäre dann für Dich in dem Preis enthalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

24hTrend 
Beitragsersteller
 03.01.2024, 15:45

Das Fahrzeug ein Ford Ranger wurde von PKW auf LKW Zulassung geändert und die Abschreibung ist 9 Jahre. Mit Abschreibungspreis meine ich den tatsächlich bezahlten Kaufpreis auf 9 Jahre verteilt. Wenn ich richtig verstehe, müsste ich nun nachträglich immer noch beweisen, dass ich das Fahrzeug mehr als 50 % gewerblich genutzt habe. Die Führung eines Fahrtenbuches ist zeitaufwendig, denn ich fahre häufig von Baustellen zum Baumarkt um Material usw. zu kaufen und wieder zurück. Wenn ich dann auch fürs Frühstück kaufen, Eintragungen im Fahrtenbuch machen soll, steht das in keinem Verhältnis zu den jährlichen Kosten, die ich schon genannt habe. Tatsache ist, dass ich eigentlich keine geschäftlichen Ausgaben habe, weil die 1% Regelung gleich hoch der Ausgaben inkl. Abschreibung sind. Wenn das Fahrzeug nun für mehr als 8060 Euro verkauft werden könnte, muss ich dann einen Gewinn melden? Wenn ich das Fahrzeug in Privatbesitz übertragen möchte, darf ich dies für 8060 Euro tun? Muss ich überhaupt ein gewerbliches Fahrzeug bei der steuerlichen Erfassung angeben? Es ist doch bedeutend einfacher, wenn ich überhaupt kein Fahrzeug angebe und es einfach nur nutze.

wfwbinder  03.01.2024, 16:51
@24hTrend
Wenn ich richtig verstehe, müsste ich nun nachträglich immer noch beweisen, dass ich das Fahrzeug mehr als 50 % gewerblich genutzt habe

Nein. erstens liegt es bei Dir klar auf der Hand und und außerdem müsste nur etwas geändert werden, wenn die betriebliche unter 10 % wäre. Über 50 % notwendiges Betriebsvermögen, unter 10 % Privatvermögen, dazwischen gewillkürtes Betriebsvermögen (wahlrecht).

Wenn ich dann auch fürs Frühstück kaufen, Eintragungen im Fahrtenbuch machen soll, steht das in keinem Verhältnis zu den jährlichen Kosten, die ich schon genannt habe.

Da bin ich mir nicht mehr sicher, denn wenn meine gesamten Autokosten durch den Anteil für die private Nutzung auf 0,- komposiert werden ist es ja eine Steuerbelastung von 6.000,- bis 8.000,- Euro nach Deinen Zahlen. und für 6.000,- Euro + X pro Jahr würde ich schon ein Fahrtenbuch führen.

Wenn ich das Fahrzeug in Privatbesitz übertragen möchte, darf ich dies für 8060 Euro tun?

Richtig, inklusive Umsatzsteuer.

Muss ich überhaupt ein gewerbliches Fahrzeug bei der steuerlichen Erfassung angeben?

Na ja, wenn es zu über 50 % betrieblich genutzt wird, ist es ebennotwendiges Betriebsverömgen. Wird es zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, muss es nicht erfasst werden. da könntest Du für jeden betrieblichen Kilometer 30 Ct. als Betriebsausgaben abziehen, aber damit sind wir wieder bei einem Fahrtenbuch.

Oder man hat einen Steuerberater, der eine einfach Lösung zeigt:

https://www.lexware-fahrtenbuch.de/?chorid=03308864&em_src=kw&em_cmp=google_LP/16_Fahrtenbuch_[]_+/Fahrtenbuch/Elektronisches%20fahrtenbuch&gad_source=1&gclid=CjwKCAiAqNSsBhAvEiwAn_tmxZniLap2C_0FHezs-lO8td4Debcyj85vz5g0J7wMl3TUBbMaMf2YdBoCr9EQAvD_BwE

Das automatisierte Fahrtenbuch.

24hTrend 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 15:00
@wfwbinder

Also das Finanzgericht hat meinen Nachweis mit Exel Tabelle zu den Bauvorhaben nicht anerkannt. Die Führung eines Fahrtenbuches ist unverhältnismäßig zeitaufwendig. Wenn ich das Fahrzeug nun nach Abschreibung heute mit 8060 Euro Restwert in Privatbesitz übernehme, kann ich diesen Betrag als Einnahme versteuern und zukünftig das Fahrzeug einfach nutzen ohne steuerliche Angaben dazu zu machen?

24hTrend 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 15:09
@wfwbinder

Das Fahrtenbuch werde ich mir näher ansehen. Danke

Von Experte wfwbinder bestätigt

"Das Finanzamt hat verlangt, die 1% Regelung anzuwenden, auch wenn ich mit dem Fahrzeug nur anhalte um Frühstücksbrötchen zu kaufen"

Sorry, aber das stimmt ja so nicht. Mit einem qualifizierten Fahrtenbuch hättest Du die 1-%-Regelung nicht anwenden müssen - ein solches ist aber nicht einfach zu führen.

Du kannst gar nichts an Dich selbst verkaufen, da man mit sich selbst keine Verträge schließen kann. Du kannst das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen - wenn es denn entnehmbar ist. Das ist es nur, wenn Du weniger als 50 % der gesamten mit dem Fahrzeug pro Jahr zurückgelegten km betrieblich fährst. Fährst Du mehr, ist das Fahrzeug zwingend im Betriebsvermögen zu halten.

Die Entnahme hat zum Teilwert zu erfolgen - § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Das ist der Wert, den ein fremder Dritter bei Erwerb des gesamten Unternehmens für das Fahrzeug bezahlen würde. Die Entnahme ist - wie alle Entnahmen - umsatzsteuerpflichtig.

Was Du unter einem 'Abschreibungspreis' verstehst, müsstest Du erklären, den Begriff habe ich noch nie gehört.

"Nach Abschreibung wäre das Fahrzeug noch 8.060 Euro netto wert"

Wie ist das nach 7 Jahren möglich - für Autos gilt eine Regelnutzungsdauer von aktuell 6 Jahren? Du müsstest ja um die 11 Jahre Nutzungsdauer angewendet haben?


24hTrend 
Beitragsersteller
 03.01.2024, 15:47

Das Fahrzeug ein Ford Ranger wurde von PKW auf LKW Zulassung geändert und die Abschreibung ist 9 Jahre. Mit Abschreibungspreis meine ich den tatsächlich bezahlten Kaufpreis auf 9 Jahre verteilt. Wenn ich richtig verstehe, müsste ich nun nachträglich immer noch beweisen, dass ich das Fahrzeug mehr als 50 % gewerblich genutzt habe. Die Führung eines Fahrtenbuches ist zeitaufwendig, denn ich fahre häufig von Baustellen zum Baumarkt um Material usw. zu kaufen und wieder zurück. Wenn ich dann auch fürs Frühstück kaufen, Eintragungen im Fahrtenbuch machen soll, steht das in keinem Verhältnis zu den jährlichen Kosten, die ich schon genannt habe. Tatsache ist, dass ich eigentlich keine geschäftlichen Ausgaben habe, weil die 1% Regelung gleich hoch der Ausgaben inkl. Abschreibung sind. Wenn das Fahrzeug nun für mehr als 8060 Euro verkauft werden könnte, muss ich dann einen Gewinn melden? Wenn ich das Fahrzeug in Privatbesitz übertragen möchte, darf ich dies für 8060 Euro tun? Muss ich überhaupt ein gewerbliches Fahrzeug bei der steuerlichen Erfassung angeben? Es ist doch bedeutend einfacher, wenn ich überhaupt kein Fahrzeug angebe und es einfach nur nutze.

Eifelia  03.01.2024, 16:46
@24hTrend

"die Abschreibung ist 9 Jahre"

Dann komme ich nicht auf den genannten Restbuchwert. 22478 € / 9 = 2497 € AfA pro vollem Jahr. Nach vollen 7 Jahren blieben noch 4.999 € übrig und selbst wenn das Fahrzeug im Dezember 2017, also vor 6 Jahren und 1 Monat angeschafft worden wäre, wären es nur 7.288 € und nicht 8.060 €.

"wenn ich richtig verstehe, müsste ich nun nachträglich immer noch beweisen, dass ich das Fahrzeug mehr als 50 % gewerblich genutzt habe."

Nein, wieso? Aber wenn du das Fahrzeug aktuell zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, ist es nach wie vor notwendiges Betriebsvermögen und kann nicht entnommen werden. Du müsstest also, wenn überhaupt, beweisen, dass dies jetzt nicht mehr der Fall ist, damit Du es überhaupt entnehmen kannst.

"Die Führung eines Fahrtenbuches ist zeitaufwendig"

Ich weiß - ich schrieb ja bereits, dass das nicht einfach ist. Aber die Möglichkeit bestand dennoch, daher bleibe ich dabei: Es lag nicht am Finanzamt, dass die 1-%-Regelung angewendet wurde. Einen Ford Ranger zu einem Fahrzeug zu 'machen', dass nicht für Privatfahrten geeignet ist, stellt auch kein großes Problem dar - aber das ist jetzt im Nachhinein auch egal.

"Wenn ich das Fahrzeug in Privatbesitz übertragen möchte, darf ich dies für 8060 Euro tun?"

Wenn das dem aktuellen Marktwert entspricht - klar. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig (und so, wie sie Dir jetzt von mir und WFWBinder beschrieben wurden. Du musst uns das nicht glauben, kannst gern Deinen Steuerberater fragen).

"Muss ich überhaupt ein gewerbliches Fahrzeug bei der steuerlichen Erfassung angeben?"

Gern nochmal: ein Wirtschaftsgut, welches zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist zwingend Betriebsvermögen.

Eifelia  03.01.2024, 16:49
@24hTrend

"Tatsache ist, dass ich eigentlich keine geschäftlichen Ausgaben habe, weil die 1% Regelung gleich hoch der Ausgaben inkl. Abschreibung sind."

Ja, so ist das mit pauschalen Regelungen.

"Wenn das Fahrzeug nun für mehr als 8060 Euro verkauft werden könnte, muss ich dann einen Gewinn melden?"

Gewinn melden? Nein, du musst eine Entnahme buchen. Die führt dann ggf. zu einem Buchgewinn, der ist aber Bestandteil des laufenden Gewinns und muss nicht irgendwie gesondert 'gemeldet' werden.