Kann eine internationale Gerichtsbarkeit auch für in Deutschland begangene Kriegsverbrechen die Todesstrafe verhängen?

2 Antworten

Internationalen Gerichtsbarkeiten müssen Staaten beitreten und Deutschland würde keinem internationalen Gericht beitreten das die Todesstrafe verhängen darf.

Die Situation im Jahre 1945 war insofern eine völlig andere. Das Deutsche Reich hatte die bedingungslose Kapitulation erklärt und war völlig den Siegermächten ausgeliefert.

Ein internationales Gericht war das damals deshalb auch nicht, sondern die Gerichtsbarkeit der Siegermächte.

Das ist geschehen, in den Nprnberger Prozessen.

Heute ist es nicht mehr möglich.

Die Gründe hat @Privatier59 in seiner Antwort genannt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.