Kann eine Gewerbeuntersagung dauerhaft sein?
Kann eine Gewerbeuntersagung theoretisch auf unbegrenzte Zeit ausgesprochen werden, sodass die betroffene Person nie wieder ein Gewerbe betreiben kann? Falls ja, aus welchen Gründen könnte dies geschehen? Ich wäre dankbar für jegliche Informationen dazu.
2 Antworten
Beides ist möglich, sowohl auf Zeig, wie auf Dauer.
Auch auf Grund verschiedener Vorschriften.
So kann nach der Gewerbeordnung untersagt werden (@MonavdH hat den Link eingestellt) wo nach normaler Weise einem Jahr neu beantragt werden kann.
Aber es kann auch durch ein Strafgericht untersagt werden. Da wird im Urteil die Dauer festgelegt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Also frühestens nach einem Jahr, Abs. 6 des Paragrafen.
Guter Link. Auch wenn man selbst drauf kommen könnte, mal zu googeln.