kann ein Bausparvertrag zu 100% aufgefüllt werden?

3 Antworten

Leider Schreibst Du nichts über Beträge, Fälligkeitenusw.

Ich würde in folgender Reihenfolge vorgehen:

Mit der Erbschaft zuerst eine Sondertilgung der Vor-/Zwischenfinanzierung versuchen, um die Zinsen zu sparen.

Falls die Erbschaft ausreicht, um die schulden komplett zu tilgen, wäre es damit erledigt.

Wenn nicht, den Rest mit der Auszhalung/dem Darlehen, aus der Bausparkasse ablösen und tilgen.

Immer daran denken, die Zinsen für selbst genutzte Immobilien sind nicht abzugsfähig, erhaltene Zinsen müssen versteuert werden.

Dass Du mit einem Forward-Darkehen finanziert hast ist eher unwahrscheinlich. Bei diesem Darlehn müßtest Du erst Zins und Tilgung ab den Zeitpunkt der Zuteilung zahlen.

Ich Vermute Du hast eine Vorfinanzierung / Zwischenfinanzierung / Vorausdarlehen bis zur Zuteilung der BSV.

Die Antwort zu Deiner Frage findest Du in Deinen Verträgen. Es wäre günstig, wenn in Du Deinen Darlensvertrag bei Zuteilung Deiner BSV vorzeitig ablösen kannst. So wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Eine 100% Auffüllung der BSV ist nicht notwendig. Frage bei Deiner Sparkasse nach, wie viel Du in Deine Verträge einzahlen musst, damit diese Zuteilungsreif werden UND wann diese voraussichtlich zuteilungsreif sind.

Macht jedoch nur Sinn wenn Du dann vorzeitig Deinen Darlehensvertrag ablösen kannst.

Die Restschuld des Bauspardarlehen kannst Du dann sofort Tilgen.

Geht das mit der vorzeitigen Tilgung bei Zuteilung der BSV nicht, bleibt Dir nur der Weg über eine Kündigung. Dann wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig UND die Bank muss mitspielen.

Ich hoffe der Hinweis hilft Dir bei einem Gespräch mit Deiner Bank.

"Auffüllen" der BSVs mag schwierig werden. Das sind Sonderzahlungen die von der BSK genehmigt werden müssen, und ich bin mir sicher dass die eine Auffüllung bis zur Bausparsumme (das meinst Du wahrscheinlich mit 100% oder ?) nicht akzeptieren werden.


Eine vorzeitige Ablösung des Voraus-Darlehens dürfte ebenso problematisch werden, da würde sicherlich eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Aber, je nachdem wie hoch dies eist, könnte es sich trotzdem lohnen, das Vorausdarlehen (teilweise) abzulösen.

Ich gehe davon aus dass die Zinsbindungsfrist des Vorausdarlehens mit dem Zuteilungszeitpunkt der BSVs übereinstimmt. Am einfachsten ist es wenn Du das Erbe nebenbei "einfach so" weglegst und ein paar Euro Zinsen kassierst (das sind dann sicherlich imme rnoch mehr als die Guthanezinsen bei den BSVs). Wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und die BSVs zuteilungsreif sind, kannst Du einfach Alles ablösen und auf alle Darlehen verzichten.

Wie gesagt, das ist das Einfachste, nicht aber zwingend das Günstigste.

Weitere Ratschläge kann man hier in Ermangelung der Details (z.B. Zins des Vorausdarlehens, Laufzeit der BSVs und des Vorausdarlehens, Höhe der Guthabenzinsen der BSVs) nicht geben.