Kann ehemaliger Vermieter Mietrückstände vom neuen Vermieter pfänden?
Ich habe im vergangenen Jahr die fristlose Kündigung meiner damaligen Wohnung bekommen.Nach einer langen Suche für eine neue Wohnung und viel Druck des damaligen Vermieters sind wir fündig geworden und schnellstens umgezogen.Lange Rede kurzer Sinn,es sind noch Kosten die zum Teil in kleinen Raten von mir abgezahlt werden und eine größere Summe die ich nicht bewältigen kann.
Nun hat der ehemalige Vermieter mir einen Beschluß geschickt in dem ein Drittschuldner aufgeführt ist. Und das ist mein neuer Vermieter. Heißt das nun das mein jetziger Vermieter keine Miete mehr bekommt da es für den alten Vermieter gepfändet wurde? Meine Miete wird vom Jobcenter bezahlt.
2 Antworten
Hallo !
Wenn die Miete vom Jobcenter bezahlt wird , geht diese an den neuen Vermieter wo du einen gültigen Mietvertrag hast. Dein neuer Vermieter hat nichts mit dem alten Vermieter zu tun und wird auch nicht als Drittschuldner fungieren.
Okay hab erst zu spät gelesen das es um die Kaution geht. Das geht natürlich.
Ich schätze, dass es um die Kaution geht. Falls Du irgendwann ausziehst, darf der neue Vermieter die Kaution nicht an Dich auszahlen, sondern die Kaution wird vom alten Vermieter beansprucht.
Das ist doch schon klar beantwortet - aber dann eben nochmal:
Der neue Vermieter darf bei einem Auszug die hinterlegte Kaution nicht Dir, sondern auschliesslich dem alten Vermieter geben.
Vielen Dank. Beim gefühlten 20sten Mal lesen hab ich nun auch verstanden. Danke nnochmal
Okay vielen Dank. Und wie darf ich den folgenden Satz verstehen:,,Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner aus dem zwischendurch Schuldner und dem Drittschuldner bestehenden Mietverhältnis der Wohnung......)
Insbesondere werden gepfändet der Anspruch der Rückzahlung der geleisteten Mietkaution