Kann das Rentenwahlrecht nachträglich ausgeschlossen werden?
Meine Allianz-Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht wird am 1.6. fällig. Die Allianz weigert sich aber, das Rentenwahlrecht zu akzeptieren, und bietet stattdessen einen neuen Vertrag mit einer Sofort-Rente an.
Ist das zulässig?
Danke für Antworten
4 Antworten
Wenn sie Dir eine sofort beginnende Rente in einem neuen Vertrag anbieten, ist das genaus die Durchführung des Rentenwahlrechts. Lebensversicherung und Rentenversicherung sind aus Sicht der Versicherung so unterschiedliche Produkte, dass es technisch nicht möglich ist, den Lebensversicherungsvertrag als Rentenversicherung fortzuführen. Daher wird es für die Rente immer einen neuen Vertrag geben müssen.
Was sich lohnt, ist noch einmal in die Versicherungsbedingungen zu gucken, ob die Allianz Dir für die Rentenversicherung irgendwelche Rechnungsgrundlagen (insbesondere Zinsen und Sterbewahrscheinlichkenten) garantiert hat. Für Dich wäre es günstiger, wenn Rechnungsgrundlagen von damals verwendet werden müssen, als Du die Lebensversicherung abgeschlossen hast.
Ist nicht garantiert - was ich vermute - ist alles ok, so wie es gelaufen ist, Andernfalls würde ich auf die alten Rechnungsgrundlagen bestehen. Wenn Du unsicher bist, kannst Du den entsprechenden Teil der Bedingungen hier mal reinkopieren.
Wenn Du an einer Rente interessiert bist, würde ich auf jeden Fall noch ein oder zwei weitere Angebote einholen. Die Europa-Versicherung schneidet bei Vergleichen häufig gut ab. Allerdings ist das eine Direktversicherung, Du müsstest also ohne Vermittler und ohne Beratung auskommen. Aber mit dem Angebot kannst Du ja auch zur Allianz gehen und verhandeln.
Wenn Du bei der Allianz bleiben möchtest, solltest Du nur einen Rententarif ohne Abschlusskosten akzeptieren. Und dass der ohne Abschlusskosten ist, würde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Die Rente kann auch später als zu 1.6. beginnen wenn es zeitlich eng wird.
Wenn das Rentenwahlrecht vertraglich vereinbart war, kann die Allianz das nicht einfach streichen, insofern ist die von Dir zitierte Aussage Quatsch mit Soße. Es ist völlig egal, was heute vereinbart wird, es zählt, was damals mit Dir vereinbart wurde.
Fraglich ist, ob Du Dich weiter damit rumärgern willst. Kannst ja mit einer Beschwerde bei der Aufsicht (BaFin) oder dem Versicherungs-Ombudsmann drohen - und das dann auch durchführen. Das Verfahren dauert allerdings mehrere Monate. Der Vertrag bestand offenbar schon vor 1994, das ist gut, denn dann ist er reguliert und muss bis heute von der BaFin beaufsichtigt werden.
Wenn die Allianz tatsächlich nochmals Abschlusskosten haben will, würde ich mir eine andere Versicherung suchen, die mehr Rente zahlt.
Keine echte Antwort, aber:
Ich hab grade dasselbe Problem, aber mit der DEVK - im Orginalvertrag steht klipp und klar "Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit erhöhter Erlebensfalleistung, Überschußbeteiligung und RENTENWAHLRECHT." (meine Hervorhebung)
Trotzdem bekomm ich auf Anfrage von DEVK nur die Antwort, dass es keine Rentenoption gäbe und nur eine Einmalsumme ausbezahlt wird.
Mein Problem hier ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: die will nämlich einen KV-Beitrag aus dieser Einmalsumme, und falls ich dann so blöd wäre vom Rest eine Sofortrente zu kaufen, dann will sie aus dieser Rente wieder einen KV-Beitrag (und ein Gericht hat gerade entschieden, dass das so rechtens ist ...). Bei einem ausgeübten Rentenwahlrecht OHNE Auszahlung dazwischen würde diese unsägliche Doppelbelastung zur KV+PV wegfallen.
Sind Sie hier irgendwie weiter gekommen ? Konnte der Ombudsman helfen ?
Der Ombudsmann hat entschieden: Auch wenn ein Rentenwahlrecht im Versicherungsschein eingeräumt wird muss eine Gesamtwürdigung des ganzen Vertragswerks vorgenommen werden. Und dort gibt es keine detaillierte Angabe über Höhe, Zahlweise und Laufzeit einer Rente. Juristen nennen diese Details "Essentialia negotii", und da diese Angaben fehlen ist bzgl. einer Rentenzahlung überhaupt kein gültiger Vertrag zustanden gekommen.
Damit entfällt also auch der Anspruch auf das Rentenwahlrecht, und ich habe wieder einmal etwas dazugelernt.
Und wg. KV+PV: auch da habe ich dazugelernt. Die Direktversicherung meines Arbeitgebers, in die ich durch eine Entgeltumwandlung eingezahlt habe, ist jetzt fällig geworden. Auf diesen Betrag muss ich nun, über 10 Jahre gestreckt, KV+PV inklusive des Arbeitgeberanteils, also ca. 18%, nachzahlen.
Zugegeben, man hätte es vorher schon wissen können, aber zum Zeitpunkt des Abschlusses (1981) gab es dieses Gesetz noch gar nicht. Und es gab auch keine Pflegeversicherung, in die ich jetzt Beiträge nachzahle.
Aber ein Gutes bleibt: beide Versicherungen haben sich bzgl. der Rendite gelohnt, das sieht bei einem Abschluss heute ganz anders aus.
Danke, sehr hilfreich.
Wenn es tröstet: es kann noch viel schlimmer kommen, siehe z.B.
http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/nachrichten/?user\_aktuelles\_pi1%5Baid%5D=332515
Dort steht eben insbesondere dies als Tip: "Ist eine private Rente statt einer Kapitalauszahlung aus einer alten Direktversicherung gewünscht, sollte - wo immer möglich - das Rentenwahlrecht der Direktversicherung genutzt werden, da es dann bei einer einzigen Verbeitragung bleibt."
Es gibt einen Stichtag bis wann das Wahlrecht ausgeübt werden muss. Was steht im Vertrag hierzu?
es gibt im Vertrag keinen Stichtag, ich hätte dann auch erwartet, dass mich die Allianz rechtzeitig darauf hinweist.
Kann das Rentenwahlrecht nachträglich ausgeschlossen werden?
Was wurde denn bei Vertragsabschluss bezüglich des Vertragsablaufs vereinbart.
Bei älteren Verträgen hatte man die Möglichkeit z.B. die Kapitalauszahlung zu wählen und somit die Rentenauszahlung komplett auszuschließen.
Auch gab es früher auch Lebensversicherung, die keine Rentenzahlungen vorsahen.
im Vertrag steht unter Punkt 21: "bei Ablauf Rentenwahlrecht"
auf den Deckblatt des Versicherungsscheins steht
"mit Rentenwahlrecht"
aber die Allianz sagt, das war früher so, gilt aber heute nicht mehr.
Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden.
Bedeutet, du hättest der Vertragsänderung auch mit Unterschrift zustimmen müssen.
Wenn dies im Vertrag so wie du sagst steht, hast du einen Anspruch drauf.
Wende ich doch einmal an den Ombudsmann der Versicherung:
Danke für den Hinweis, ich werde den Ombudsmann kontaktieren. Der Vertrag wurde im Mai 1994 abgeschlossen, und die letzte Mitteilung über den Stand der Versicherung ist 2012 erfolgt, d.h. wenige Wochen vor Vertragsende ist mir noch nicht einmal bekannt, um welche Leistung es geht.
Genau das, wie Sie es sagen, ist auch die Meinung der Allianz. Heute wieder ein Anruf der Allianz mit dem Ergebnis, kein Rententarif ohne einen neuen Abschluss, plus anfallender Kosten. Es gäbe heute kein Rentenwahlrecht mehr, das hätte man damals (1994) immer in den Vertrag geschrieben, gilt aber heute nicht mehr weil es auch in neuen Verträgen nicht mehr angeboten wird. So die Aussage der Allianzmitarbeitern in dem Telefonat heute.
Da frage ich mich schon, was so alles möglich ist, und rate davon ab, eine Versicherung bei der Allianz abzuschließen.