Wie lange darf eine Bank warten, um meinen Auftrag zum Verkauf von Wertpapieren auszuführen ?
Wie lange darf eine Bank warten, um meinen Auftrag zur Auflösung meines Depots (Aktienfonds) dürchzuführen ? Gibt es da gesetzliche Richtlinien?
1 Antwort
Das klingt etwas, als hättest Du der Bank den Auftrag "alles sofort verkaufen, Depot schließen" gegeben.
In diesem Fall würde die Bank am selben Tag (wenn das zu gewöhnlichen Öffnungszeiten erfolgte) die Verkaufsorders "bestens" einstellen. Mangels Weisung wäre das vielleicht der lokale Börsenplatz, Frankfurt oder Xetra für Aktien, ETFs, Anleihen, Zertfikate und andere Derivate. Diese werden am gleichen Tage verkauft, Wertstellung zwei Bankarbeitstage später. Fonds werden am gleichen Tag über die jeweilige KAG verkauft bzw. in besonderen Fällen (Fonds ist nur über die Börse handelbar) über eine Börse. Bei Börsenhandel gelten die gleichen Fristen wie oben. Bei Handel über die KAG hängt dies vom Cutoff-Zeitpunkt des jeweiligen Fonds ab. Liegt dieser für einen Fonds z.B. bei 11:00 Uhr, so wird der Auftrag erst am nächsten Tag ausgeführt, wenn er danach eintrifft. Hat der Fonds Forward Pricing, so wird der Preis vom wiederum nächsten Tag verwendet. Wertstellung zwei Tage nach Ausführung.
Im großen und ganzen solltest Du also innerhalb von ca. einer Woche ein Depot mit allen Positionen aufgelöst bekommen und den Gegenwert der Veräußerungen auf dem Verrechnungskonto wiederfinden. Das Depot kann nun geschlossen werden. Manche Banken machen das effektiv erst zum Jahresende, andere sofort, wenn kein Bestand mehr enthalten ist.
Ausnahme: wenn das Depot Inhaberschuldverschreibungen enthält, die nicht zu beliebigen Zeitpunkten handelbar, sondern auf eine gewisse Zeit festgeschrieben sind, kann der Verkauf nich unmittelbar erfolgen. Diese bleiben bis zum Ablauf im Depot, wenn die Bank nicht eine andere Lösung anbietet.