Kann Badoo mich jetzt verklagen?

2 Antworten

Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt sehr in Grenzen. Sich als ALG2-Empfänger auf eine solche Datingseite einzulassen... Aber gut, das war nicht die Frage hier.

Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale. Möglicherweise nimmt man deinen Fall tatsächlich, um Badoo zu einer etwas klareren Darstellung zu bewegen.

Aber rechne damit, dass Badoo sich das Geld gerichtlich holen wird. Da dürften nochmal einige hundert Euro Anwalts- und Gerichtskosten dazukommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Heinel7744 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 02:10

Die bekommen keinen Cent von mir und Ende. Dazu haben die aus den o.g. Gründen kein Recht. Ohne Hinweis, der aussagt: "hiermit zahlen sie den Betrag von X Euro, wenn sie das und das buchen", ist das kein Vertrag zwischen zwei Parteien. Badoo hätte mir die Punkte auch ''schenken" können, wie die Seite das auch gerne macht ab und zu. Ich akzeptiere nur diese Sicht und keine andere. Und jeder Richter hat das zu bestätigen.

Zumal es ein Verbrechen ist, unwissende Menschen so abzuzocken und "virtuelle" Punkte zu so hohen Preisen zu verkaufen und Rücknahme auszuschließen. Es handelt sich schließlich nicht um eine Sachleistung oder Ware, die Aufwand oder Materialkosten in der Herstellung oder Dienstleistung bietet. Also ist kein "Schaden" entstanden, der wirtschaftlich relevant für das Unternehmen wäre.

Jeglicher "Rechtsstreit" wäre sinnfrei, sich allein diese Mühe zu machen. Jede andere Beurteilung der Sachlage entbehrt sich jeder Logik.

Answer123  18.02.2021, 20:11
@Heinel7744

Ich gehe davon aus, dass das umfassend in deren AGB geregelt ist. Und die haben gute Anwälte, die die AGB geprüft haben. Badoo wird es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und notfalls auch durch alle Instanzen gehen, um sein Geschäftsmodell zu verteidigen. Das heißt nicht, dass Badoo am Ende Recht bekommt. Aber die Frage ist, wer den längeren Atem hat.

Ich würde mich an deiner Stelle jetzt schon von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Dann kannst du dir nämlich einen Plan B überlegen, wenn die Anwälte der Verbraucherschutzzentrale deiner Sache keine Chancen einräumen. Wenn du auch keine Rechtsschutzversicherung hast, sieht es schlecht für dich aus.

Heinel7744 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 00:55

Ich werde aber nicht akzeptieren, dass das so laufen wird. Ich habe denen gestern indirekt mit Rufschädigung gedroht und Abwerbung von Kunden, sollten Sie "rechtliche Schritte" einleiten. Seit dem kam nichts mehr.

Soll ich mich sofort an die Verbraucherzentrale wenden oder erst, wenn mir etwas in den Briefkasten fliegt?

Danke