Kann Badoo mich jetzt verklagen?
Guten Morgen,
meine Frage ist eher eine "Rechtsfrage", aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt diese Seite. Badoo ist eine sog. "Datingseite", die neben kostenlosen Diensten auch zu völlig überteuerten Preisen kostenpflichtige anbietet. Seit Jahren war ich zufriedener Klient.
Vor zwei Wochen ist folgendes passiert: ich habe gegen ein Entgelt von 18,99 Euro ein "Premiumabo" gebucht. Dann habe ich die Funktion "Punkte automatisch auffüllen" gewählt, weil ich dachte, es sei Teil es Abos und nicht kostenpflichtig (nirgendwo ein Hinweis, dass bei jedem Wegfall der Punkte 12,99 Euro fällig sind und es wurde zu keiner Zeit gewarnt: "sie zahlen jetzt 12,99 Euro, sind sie einverstanden", o.Ä.). In meinen Augen grenzt das an Betrug.
Die Punkte benötigt man, um mit bestimmten Frauen zu schreiben und seit dieser Zeit war ich etwas "schwerenöterisch" veranlagt und habe bedenkenlos Frauen angeschrieben und nicht auf die Punkte geachtet. Und gestern schaute ich mir meinen Kontoverlauf an und dachte, mich träfe der Schlag: 62×12,99 Euro binnen zwei Wochen! Ich habe sofort bei meiner Bank angerufen, alles zurück buchen lassen, bis auf die Abogebühr, ein Sperrformular angefordert und bei Badoo alle kostenpflichtigen Dienste gekündigt.
Ich weigere mich, 805,38 € innerhalb von 2 Wochen wegen ein wenig "Herumgeschreibe" zu zahlen. Außer dem bin ich ALG2-Bezieher und habe schon Schulden und andere Ausgaben. Das entspricht mehr als ein kompletter, monatlicher Regelsatz an ALG2! Das ist NICHT NORMAL!
Ich befinde mich nun in einem verbalen Schlagabtausch mit Badoo über den "Support" und habe den Sachverhalt erklärt und dass ich mir dessen nicht bewusst war. Außer dem finde ich es unrechtmäßig, eine solche Fiktion ohne Warnhinweis einzubauen und dann auf das Geld zu bestehen. Zumal die Preise viel zu hoch sind.
In der letzten Nachricht kam an, dass sie es bedauern, aber eine Stornierung nicht möglich sei. Ich habe geantwortet, dass ich nicht bereit bin, eine derart astronomische Summe zu bezahlen. Wer kann denn das? Vielleicht ein Millionär, aber kein ALG2-Bezieher. Und wenn nicht explizit erwähnt wird, dass man zahlen muss und/oder bei jeder Buchung angezeigt wird, wie viel man zahlt, bzw. nach Einverständnis gefragt wird, ist das meines Erachtens Betrug und unzulässig!
Eine reale Ware kann man (unbeschadet) zurück geben. Aber wie soll man "verbratene", virtuelle Punkte zurück geben? Ich habe das in meiner letzten Nachricht heute an Badoo gesendet und da darauf verweisen, dass der Firma in keiner Form "finanzieller Schaden" entstanden sei.
Was kann passieren und wie kann ich mich erfolgreich wehren? Ich werde aus Prinzip partout nicht bezahlen, weil ich mich betrogen fühle. Und selbst wenn "jemand" auf die idee kommt, am Ende, "meine Tür aufzubrechen", werde ich mich "mit Händen und Füßen wehren". Aber so weit möchte ich es nicht kommen lassen. Schon gar nicht wegen eines solchen Blödsinns. Ich habe schließlich noch genügend andere Probleme.
2 Antworten
Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt sehr in Grenzen. Sich als ALG2-Empfänger auf eine solche Datingseite einzulassen... Aber gut, das war nicht die Frage hier.
Wende dich an die Verbraucherschutzzentrale. Möglicherweise nimmt man deinen Fall tatsächlich, um Badoo zu einer etwas klareren Darstellung zu bewegen.
Aber rechne damit, dass Badoo sich das Geld gerichtlich holen wird. Da dürften nochmal einige hundert Euro Anwalts- und Gerichtskosten dazukommen.
Ich gehe davon aus, dass das umfassend in deren AGB geregelt ist. Und die haben gute Anwälte, die die AGB geprüft haben. Badoo wird es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und notfalls auch durch alle Instanzen gehen, um sein Geschäftsmodell zu verteidigen. Das heißt nicht, dass Badoo am Ende Recht bekommt. Aber die Frage ist, wer den längeren Atem hat.
Ich würde mich an deiner Stelle jetzt schon von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Dann kannst du dir nämlich einen Plan B überlegen, wenn die Anwälte der Verbraucherschutzzentrale deiner Sache keine Chancen einräumen. Wenn du auch keine Rechtsschutzversicherung hast, sieht es schlecht für dich aus.
Ich werde aber nicht akzeptieren, dass das so laufen wird. Ich habe denen gestern indirekt mit Rufschädigung gedroht und Abwerbung von Kunden, sollten Sie "rechtliche Schritte" einleiten. Seit dem kam nichts mehr.
Soll ich mich sofort an die Verbraucherzentrale wenden oder erst, wenn mir etwas in den Briefkasten fliegt?
Danke
Mein Tipp wende Dich ratsuchend an den Verbraucherschutz ....
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/partnervermittlung/in-der-flirtfalle
ersatzweise ( via Beratungshilfeschein ) an einen Rechtsanwalt ......
Die bekommen keinen Cent von mir und Ende. Dazu haben die aus den o.g. Gründen kein Recht. Ohne Hinweis, der aussagt: "hiermit zahlen sie den Betrag von X Euro, wenn sie das und das buchen", ist das kein Vertrag zwischen zwei Parteien. Badoo hätte mir die Punkte auch ''schenken" können, wie die Seite das auch gerne macht ab und zu. Ich akzeptiere nur diese Sicht und keine andere. Und jeder Richter hat das zu bestätigen.
Zumal es ein Verbrechen ist, unwissende Menschen so abzuzocken und "virtuelle" Punkte zu so hohen Preisen zu verkaufen und Rücknahme auszuschließen. Es handelt sich schließlich nicht um eine Sachleistung oder Ware, die Aufwand oder Materialkosten in der Herstellung oder Dienstleistung bietet. Also ist kein "Schaden" entstanden, der wirtschaftlich relevant für das Unternehmen wäre.
Jeglicher "Rechtsstreit" wäre sinnfrei, sich allein diese Mühe zu machen. Jede andere Beurteilung der Sachlage entbehrt sich jeder Logik.