Jahrgang 1949. 55 Vorruhestand. 60 in Rente mit Abschlägen. Jetzt 450€ Job. 200 € Weihnachtsgeld. Was für Konsequenzen?
1 Antwort
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze darfst Du bis zu 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1.01.bis zum 31.12 eines Jahres, anrechnungsfrei zu deiner vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen.
Eine monatliche Gegenüberstellung gibt es nicht mehr. In welchem Zeitraum des Jahres du deinen Hinzuverdienst erzielst, spielt keine Rolle mehr. Damit bist du flexibler und kannst z.B. auch nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten.
Juergen010
12.12.2017, 00:24
@Snooopy155
Stimmt. Danke für die Ergänzung.
Die 200 € Weihnachtsgeld wären schädlich für das Minijob-Arbeitsverhältnis wenn die Jahresentgeltgrenze in Höhe von 5.400 € überschritten wird.
@Juergen010
Danke für die schnellen Antworten. Frage: 200 € Weihnachtsgeld - in welcher Form schädlich ???
Auf die Altersrente hat dieser Verdienst keinen Einfluß. Aber er überschreitet doch die Verdienstgrenze beim Minijob wegen der Weihnachtsgratifikation.