Jagdschein steuerlich absetzen
Ein Bekannter von mir ist Forstwirt. Er wird neben den üblichen forstwirtschaftlichen Tätigkeiten von seinem Arbeitgeber auch jagdlich eingesetzt. D. h. der Arbeitgeber setzt den Besitz eines Jagdscheins voraus. Kann man die Kosten für den Erwerb des Jagdscheins sowie sämtliche anderen mit der Jagd zusammenhängenden Kosten (Kleidung, Waffen, Jagdhund, etc.) von der Steuer absetzen? Falls ja, sind die Kosten für den Jagdschein (sie bewegen sich im Bereich von ca. 2000-2500 Euro) auf einmal abzusetzen oder muss man sie auf drei oder fünf Jahre verteilt absetzen? Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Jagdschein für die Ausübung des Berufes notwendig ist liegt vor.
Danke schon mal im Voraus!
2 Antworten
Da es bedingt durch den Arbeitgeber ist, kann man die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Verteilt werden muss es nicht. Im Jahr der Zahlung, können die Kosten abgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, sind die Kosten aber nicht abzugsfähig.
Ja, ich würde das in den Werbungskosten ansetzen.
Ein Förster braucht zwingend den Jagdschein. Für den Hund die Futterkosten könnte schon enger werden, würde ich aber auch probieren, ebenso die Waffen usw.
Bei den waffen wird auf jeden Fall eine Verteilung auf mehrere Jahre notwendig werden und es kann auch sein, dass das FA da ncit mitmacht. Da ja Hege des Wildes zum aufgabenbereich gehört müßte es gehen, aber dann nur für eine Waffe.