Meistens ist bei Autos die einen hohen Bruttolistenpreis haben, die Fahrtenbuchmethode günstiger. Aufpassen muss man hier vor allem bei Gebrauchtwagen. Auch bei diesen wird bei der 1% Regelung der Neupreis genommen. Dagegen steht, aber nur eine geringe Abschreibung. Hier ist auch oft die Fahrtenbuchmethode günstiger.

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Da es bedingt durch den Arbeitgeber ist, kann man die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Verteilt werden muss es nicht. Im Jahr der Zahlung, können die Kosten abgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten ersetzt, sind die Kosten aber nicht abzugsfähig.

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