Antwort
Klar kann man das machen. Wie er sein Geld bekommt, ist nicht vorgeschrieben.
Solange es nur eine Pfändung ist, weiß so der Gläubiger nicht, dass sein Einkommen doch über die Freigrenze geht (falls es denn der Fall ist.)
Das ändert sich aber in der Insolvenz. Dann hat er dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, wo von er lebt und was er besitzt. ACHTUNG: Wenn er es dann wieder in Bar ausgezahlt bekommt, wird es auffallen, weil eben diese Kontrolle durchgeführt wird.