Ist es möglich die gleiche Tätigkeit in einer GbR und als Selbstständiger/Freiberufler auszuüben?
Ich arbeite zur Zeit als Grafiker selbstständig und falle unter die Kleinunternehmer Regelung. Da ich viele Projekte mit einem Kollegen zusammen mache, wollen wir eine GbR gründen. Es wäre die gleiche Tätigkeit. Ist das möglich? Ich hab schon rausgefunden, das es bei einer GbR kein Wettberwerbsverbot gibt und das, sobald die GbR aus mindestens zwei Gesellschafter besteht, sie als separater Unternehmer gilt und die Kleinunternehmerregelung unabhängig von einander greift. Dennoch erzählen mir mehrere Leute das ich nicht gleichzeitig in einer GbR und freiberuflich sein kann wenn es die gleiche Tätigkeit ist.
1 Antwort
sobald die GbR aus mindestens zwei Gesellschafter besteht, sie als separater Unternehmer gilt
Eine GbR muss aus mindestens 2 Personen bestehen, sonst ist es keine Gesellschaft.
Ich hab schon rausgefunden, das es bei einer GbR kein Wettberwerbsverbot gibt
Das ist so generell, nicht richtig, aber die Gesellschafter können es vereinbaren.
Dennoch erzählen mir mehrere Leute das ich nicht gleichzeitig in einer GbR und freiberuflich sein kann wenn es die gleiche Tätigkeit ist.
Und woher haben die ihre (falschen)Kenntnisse.
Natürlich kannst Du Deinen eigenen Betrieb weiterführen wie bisher udn mit einem Kollegen eine GbR haben.
Ich rate aber zu einem sorgfältig gemachten Vertrag.Zum Beispiel sollte gesagt werden, dass Kunden schutz herrscht. Also wenn Du einen Bestandskunden hast, aber einmalig einen Auftrag mit dem Kollegen über die GbR abwickelst, dass es danach wieder Dein alleiniger Kunde ist. Umgekehrt natürlich entsprechend.