Ist Erbpacht bei Hyperinflation für den Pächter von Vorteil wenn die Erbpachtzinsanpassung fix festgelegt ist z.B. 1% pro Jahr Erhöhung?
1 Antwort
schwabenlaendle
Fix = fest. Ein Änderungsvorbehalt des Erbbauzinses (Anpassungsklausel) von bis ein Prozent wäre bei einer Inflation von über ein Prozent für den Erbbauberechtigten von Vorteil.